QNAP Security VioStor CMS (Version: 1.0.1) Benutzerhandbuch

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Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde.

Falls das Programm angibt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche kü nftigen Versionen der
GNU General Public License genutzt werden können, erlaubt Ihnen diese öffentliche Erklärung
des Proxy zur Annahme einer Version dauerhaft, diese Version fü r das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Rechte gewähren. Allerdings
werden Urhebern und Urheberrechtsinhabern durch Ihre Wahl einer aktuelleren Version keine
zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt.

15. Gewährleistungsausschluss
Es besteht keinerlei Gewährleistung fü r das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte
das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrü cklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite
Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung fü r einen bestimmten Zweck. Das volle
Risiko bezü glich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das
Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fü r notwendige Service-, Reparatur-
oder Korrekturmaßnahmen bei Ihnen.

16. Haftungsbegrenzung
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist
irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt
modifiziert oder ü bertragen hat, Ihnen gegenü ber fü r irgendwelche Schäden haftbar,
einschließlich jeglicher allgemeinen oder speziellen Schäden, beiläufigen oder Folgeschäden, die
aus der Benutzung des Programms oder der Nichtnutzbarkeit des Programms hervorgehen
(einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder Anderen getragen werden mü ssen, oder dem Unvermögen des
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Urheberrechtsinhaber oder Dritter ü ber die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden
war.

17. Interpretation der Abschnitte 15 und 16
Sollten der obige Gewährleistungsausschluss und die obige Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer
Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale
Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang
mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche
Garantieerklärung oder Haftungsü bernahme bei.

Ende der Lizenzbedingungen

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