Baureihe lsn, Instandhaltung, wartung, Einbau-, betriebs- und wartungsanleitung – Xylem LSNIH Benutzerhandbuch

Seite 17: 6 überwachung, 7 außerbetriebnahme, 8 zwischenlagerung / längerer stillstand, 1 allgemeine hinweise

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Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung

Baureihe LSN


LSN 100-german

Seite 15

Revision 01

Artikel Nr. 771076038

Ausgabe 01/2010

6.6 Überwachung

In explosionsgefährdeten Betrieben ist es
sinnvoll,

die

Lagertemperatur

und

die

Lagerträgerschwingungen zu überwachen.

Regelmäßig durchgeführte Überwachungs- und
Wartungsarbeiten verlängern die Lebensdauer
Ihrer Pumpe oder Anlage.

Ölstand mindestens wöchentlich kontrollieren und

gegebenenfalls Öl nachfüllen.

Pumpe mindestens wöchentlich auf Dichtheit

kontrollieren.

Leckagemenge

bei

Packungsstopfbuchse

mindestens wöchentlich kontrollieren (siehe
Kapitel 6.2 Abschnitt "Packungsstopfbuchse".

Die

Regulierungs-

und

Überwachungs-

möglichkeiten eventuell vorhandener Sperr-, Spül-
oder Kühlsysteme sind wöchentlich auf ihre
Funktion zu überprüfen. Der Kühlwasseraustritt
soll handwarm sein.

Bei

Doppel-Gleitringdichtung

Druck

und

Durchflussmenge

im

Gleitringdichtungsraum

überwachen,

mindestens

wöchentlich

kontrollieren.

Pumpen, die funktionsbedingt einem chemischen

Angriff bzw. abrasiven Verschleiß ausgesetzt sind,
müssen periodisch auf chemischen oder
abrasiven

Abtrag

inspiziert

werden.

Die

Erstinspektion ist nach einem halben Jahr
durchzuführen. Alle weiteren Inspektionsintervalle
sind auf Grund des jeweiligen Zustandes der
Pumpe festzulegen.

6.7 Außerbetriebnahme

Schieber in der Druckleitung unmittelbar (max. 10

Sekunden) vor Abschaltung des Motors schließen.
Nicht

erforderlich,

wenn

druckbelastete

Rückschlagklappe vorhanden ist.

Antriebsmaschine abschalten. Auf ruhigen Auslauf

achten.

Schieber auf der Saugseite schließen.
Hilfskreisläufe schließen. Kühlleitungen erst

schließen, wenn Pumpe abgekühlt ist.

Bei Frostgefahr Pumpe, Kühlräume und Leitungen

vollständig entleeren.

Bleibt die Pumpe auch im Stillstand unter Druck

und Temperatur: Alle vorhandenen Sperr-, Spül-
und Kühlsysteme eingeschaltet lassen.

Sperrung

der

Wellenabdichtung

muss

eingeschaltet

bleiben,

wenn

Gefahr

des

Lufteinsaugens

besteht

(bei

Zulauf

aus

Vakuumanlagen oder bei Parallelbetrieb mit
gemeinsamer Saugleitung).

6.8

Zwischenlagerung

/

Längerer

Stillstand

6.8.1 Zwischenlagerung neuer Pumpen
Wenn die Inbetriebnahme längere Zeit nach der
Lieferung

erfolgen

soll,

empfehlen

wir

zur

Zwischenlagerung

der

Pumpe

die

folgenden

Maßnahmen:

Pumpe an einem trockenen Ort lagern.
Durchdrehen der Pumpe von Hand einmal

monatlich.

6.8.2 Maßnahmen für längere Außerbetriebnahme
Pumpe bleibt eingebaut mit Betriebsbereitschaft:

In regelmäßigen Abständen sind Probeläufe von

einer Dauer von mindestens 5 Minuten
durchzuführen. Die Zeitspanne zwischen den
Probeläufen hängt von der Anlage ab, sollte
jedoch mindestens 1x pro Woche durchgeführt
werden.

6.8.3 Längerer Stillstand

Nach

langem

Stillstand

können

Stopfbuchspackungen verhärtet sein und
müssen vor Inbetriebnahme erneuert werden.
Inbetriebnahme ist als Erstinbetriebnahme zu
verstehen (siehe Kapitel 6).

a) Gefüllte Pumpen

Reservepumpen 1x wöchentlich kurz ein- und

sofort wieder ausschalten. Eventuell alternativ als
Hauptpumpe betreiben.

Steht die Reservepumpe unter Druck und

Temperatur: alle vorhandenen Sperr-, Spül- und
Kühlsysteme eingeschaltet lassen.

Nach 2 Jahren Öl bzw. Fett der Lager erneuern.
Stopfbuchspackung nicht bis zur Leckagefreiheit

festziehen.


b) Leerstehende Pumpen

Mindestens 1x wöchentlich von Hand aus

durchdrehen

(nicht

einschalten

wegen

Trockenlauf).

Nach 2 Jahren Öl bzw. Fett der Lager erneuern.

7. Instandhaltung, Wartung

7.1 Allgemeine Hinweise

Instandhaltungsarbeiten und Wartung darf nur
von geschultem und erfahrenem Personal, das
mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut
ist oder vom Service-Personal des Herstellers
durchgeführt werden.

Arbeiten an der Pumpe oder Anlage sind nur im
Stillstand

durchzuführen.

Beachten

Sie

unbedingt Kapitel 2.



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