Baureihe lsn, Einbau-, betriebs- und wartungsanleitung, 3 sicherheitshinweise für den betreiber / bediener – Xylem LSNIH Benutzerhandbuch

Seite 6: 5 eigenmächtiger umbau und ersatzteilherstellung

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Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung

Baureihe LSN


LSN 100-german

Seite 4

Revision 01

Artikel Nr. 771076038

Ausgabe 01/2010

EU-Gemeinschaftszeichen!
Explosionsgeschützte Betriebsmittel müssen für
Arbeiten in explosionsfähigen Atmosphären
gekennzeichnet sein.

Allgemeines Gefahrensymbol!
Personen können gefährdet werden.

Warnung vor elektrischer Spannung!

Direkt auf der Pumpe bzw. dem Aggregat angebrachte
Sicherheitshinweise müssen unbedingt beachtet und
in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
In

gleicher

Weise,

wie

diese

Pumpen-

Betriebsanleitung sind auch alle eventuell
beiliegenden Betriebsanleitungen von Zubehör
(z.B. für Motor) zu beachten und verfügbar zu
halten.

2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche
führen.
Nichtbeachtung kann folgende Gefährdung nach sich
ziehen :

Versagen wichtiger Funktionen der Maschine oder

Anlage.

Versagen von elektronischen Geräten und

Messinstrumenten durch Magnetfelder.

Gefährdung

von

Personen

und

deren

persönlichem Eigentum durch Magnetfelder.

Gefährdung von Personen durch elektrische,

mechanische und chemische Einwirkungen.

Gefährdungen der Umwelt durch Leckage von

gefährlichen Stoffen.

Beim Einsatz des Aggregates in explosions-
gefährdeten Bereichen sind die mit Ex
gekennzeichneten Abschnitte dieser Betriebs-
anleitung besonders zu beachten.

2.3 Sicherheitshinweise für den Betreiber
/ Bediener

In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind

durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten
Eigenschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge zu tragen, dass durch regelmäßige
Kontrolle und Wartung alle Teile rechtzeitig ersetzt
werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr
gewährleisten.

Jede

Beobachtung

einer

abnormalen

Betriebsweise

oder

einer

wahrnehmbaren Beschädigung verbietet die
weitere Benutzung.

Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen

zu Personen- oder Sachschäden führen kann,
sind mit Alarmeinrichtungen und / oder
Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.

Besteht Verletzungsgefahr durch heiße oder kalte

Maschinenteile, müssen diese Teile bauseitig
gegen

Berührung

gesichert

sein,

bzw.

entsprechende Warnhinweise angebracht werden.

Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B.

Kupplungsschutz) darf bei sich in Betrieb
befindlichen Anlagen nicht entfernt werden.

Bei Pumpen bzw. Aggregaten mit einem

Schallpegel über 85 dB(A) ist bei längerem
Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung ein
Gehörschutz zu verwenden.

Leckagen

(z.B.

der

Wellenabdichtung)

gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht.

Gesetzliche

Bestimmungen

sind

einzuhalten.

Gefährdungen durch elektrische Energie sind

auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.

2.4 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle

Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.

Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder

am Aggregat nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen
Umgebungstemperatur

angenommen

haben.

Sicherstellen, dass während der Arbeiten der
Motor von niemand in Betrieb gesetzt werden
kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene
Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder
Anlagen, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert
werden. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen
Fördermedien

beachten.

Unmittelbar

nach

Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gebracht werden.

2.5

Eigenmächtiger

Umbau

und

Ersatzteilherstellung

Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.

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