Betriebsanleitung – Xylem WTS Benutzerhandbuch

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Betriebsanleitung

WTS 102/3

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Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener

In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind durch Verschleiß, Korrosion oder

alterungsbedingt die Lebensdauer und damit die spezifizierten Eigenschaften begrenzt. Der
Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß durch regelmäßige Kontrolle und Wartung alle Teile
rechtzeitig ersetzt werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleisten. Jede
Beobachtung einer abnormalen Betriebsweise oder einer wahrnehmbaren Beschädigung
verbietet die weitere Benutzung.

Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen zu Personen- oder Sachschäden führen kann,

sind mit Alarmeinrichtungen und/oder Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Besteht Verletzungsgefahr durch heiße oder kalte Maschinenteile, müssen diese Teile bauseitig

gegen Berührung gesichert sein, bzw. entsprechende Warnhinweise angebracht werden.

Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplungsschutz) darf bei sich in Betrieb

befindlichen Anlagen nicht entfernt werden.

Leckagen (z.B. der Wellenabdichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß)

müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.

Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich

geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen). Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.

Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder am Aggregat nur im Stillstand und im

drucklosen Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen Umgebungstemperatur angenommen
haben. Sicherstellen, daß während der Arbeiten der Motor von niemand in Betrieb gesetzt
werden kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der
Anlage muß unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder Anlagen, die gesundheitsgefährdende
Medien fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert werden. Sicherheitsdatenblätter der
jeweiligen Fördermedien beachten. Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gebracht werden.

Gemäß

EG-Maschinenrichtlinie muß jede Maschine mit einer oder mehreren

Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch die unmittelbar drohende oder eintretende
gefährliche Situationen vermieden werden können. Hiervon ausgenommen sind Maschinen, bei
denen durch die Notbefehlseinrichtung die Gefahr nicht gemindert werden kann, da die
Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es
nicht ermöglicht, besondere, wegen der Gefahr erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese
Befehlseinrichtung muß:
deutlich kenntliche, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;
das möglichst schnelle Stillsetzen des gefährlichen Bewegungsvorgangs bewirken, ohne daß sich
hierdurch zusätzliche Gefahrenmomente ergeben;
eventuell bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder eine Auslösung zulassen.
Wenn die Notbefehlseinrichtung nach Auslösung eines Not-Aus-Befehls nicht mehr betätigt
wird, muß dieser Befehl durch die Blockierung der Notbefehlseinrichtung bis zu ihrer Freigabe
aufrechterhalten bleiben. Es darf nicht möglich sein, die Einrichtung zu blockieren, ohne daß
diese einen Not-Aus-Befehl auslöst. Die Einrichtung darf nur durch eine geeignete Betätigung
freigegeben werden können, durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt,
sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.

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