NORD Drivesystems B1092 Benutzerhandbuch

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5. Motoren der Zündschutzart

Erhöhte Sicherheit „e“ Ex e


Bei vorhandenen externen Wärme- u. Kältequellen sind keine zusätzlichen Maßnahmen
notwendig, wenn die Temperaturen der Anbauteile die in der Tabelle 3 aufgeführten
zulässigen Temperaturen nicht überschreiten. Die Werte in der Tabelle 3 gelten bei einer
Umgebungstemperatur von -20°C bis +40°C und Eigenbelüftung. Besondere
Anwendungsfälle mit externen Wärme- und Kältequellen sind hinsichtlich der Auswirkungen
auf die maximale Oberflächen- und Betriebstemperaturen mittels Typprüfung zu untersuchen
und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen durchzuführen.
In Deutschland wird beim Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
auf DIN EN 60079-14:2003 und Betriebssicherheitverordnung hingewiesen! Im Ausland sind
die entsprechenden Landesvorschriften zu beachten!
Der Betrieb am Umrichter muss ausdrücklich bescheinigt sein. Die gesonderten
Herstellerhinweise sind unbedingt zu beachten.

5.1 Zusätzliche Hinweise für den Betrieb am Frequenzumrichter

Zusätzlich zu diesen Hinweisen ist die Betriebsanleitung des Frequenzumrichters sowie ggf.
die Betriebsanleitung des Getriebes und weitere Betriebsanleitungen zu beachten. Die
Nichtbeachtung kann zu Sach- und Personenschäden führen.
Die Motoren der Reihe 1 MA7 sind in der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“ ausgeführt und
zum Betrieb am Frequenzumrichter geeignet. Die Eignung ist auf dem Typenschild an der
Angabe der Maximalfrequenz zu erkennen (z. B.: f

max

100 Hz).


Eine Einzelabnahme durch eine benannte Prüfstelle ist nicht erforderlich.

Das mitgelieferte Datenblatt zur EG-Baumusterprüfbescheinigung (siehe Abschnitt 7.)
muss zwingend eingehalten werden. Hier sind wichtige Hinweise zum Betrieb und zur
Inbetriebnahme zu finden.

Die frequenzumrichtergeeigneten Ex e-Motoren sind grundsätzlich mit einem Drillingskaltleiter
ausgerüstet.
Dieser muss von einem bescheinigten Auslösegerät mit der Schutzartenkennzeichnung
Ex II (2) G ausgewertet werden.
Ein Gruppenantrieb mehrerer Motoren am selben Frequenzumrichter ist nicht zulässig.
Anschlussleitungen müssen für eine thermische Dauerbelastung von mindestens 80°C
dimensioniert sein.

Weiterhin muss der verwendete Frequenzumrichter über eine drehzahlabhängige
Strombegrenzung (Genauigkeit Effektivwertstrommessung: 5%) verfügen.
Die Strombegrenzung wird auf den maximal zulässigen Nennstrom am Frequenzumrichter
eingestellt. Es ist eine Begrenzung des Umrichterausgangsstromes auf den zweifachen
Motorbemessungsstrom sicherzustellen.

Die Beachtung der U/f-Kennlinie sowie der zulässigen Drehmomente in Abhängigkeit
der Frequenz ist wesentlich und muss beachtet werden.
Durch den Einsatz von langen Zuleitungen und/oder Sinusfilter zwischen Motor und
Umrichter sind auftretende Spannungsabfälle zu beachten. Die maximal zulässige
Leitungslänge beträgt 30

m. Auch der Frequenzumrichter verursacht einen

Spannungsabfall!

Die Motorklemmenspannung kann durch Anheben der Umrichtereingangsspannung
beeinflusst werden.

An den Motorklemmen dürfen keine Spannungen größer als 1556 V (Scheitelwert) auftreten!
Durch ungünstige Kabellängen und kurze Schaltzeiten des Frequenzumrichters könnten
unzulässige Überspannungen hervorgerufen werden. Das Auftreten solcher Überspannungen
ist vor Inbetriebnahme auszuschließen.

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