Bedingungen für montage und betrieb – NORD Drivesystems B1904 Benutzerhandbuch

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Betriebs- und Montageanleitung FDB (Getriebebau NORD)


Ausgabe 03.2011

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2. Bedingungen für Montage und Betrieb



2.1

Personen


2.1.1 Betreiber


Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, welche die Federdruckbremse einsetzt
oder in deren Auftrag die Bremse eingesetzt wird. Der Betreiber bzw. eine von ihm beauftragte
Person muss die sachgemäße Verwendung gemäß 2.3 und die Einhaltung relevanter Normen
und Bestimmungen, Vorschriften und Gesetze sicherstellen. Insbesondere muss er dafür Sorge
tragen, dass nur qualifiziertes Personal gemäß 2.1.2 mit Arbeiten an der Bremse beschäftigt
wird.


2.1.2 Personal

Bei dem für Arbeiten an der Bremse ausschließlich qualifiziertem Personal handelt es
sich um Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie ihren
Kenntnissen über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvor-
schriften und Betriebsverhältnisse von dem für die Sicherheit Verantwortlichen berech-
tigt wurden, die in dieser Anweisung beschriebenen Tätigkeiten auszuführen und dabei
in der Lage sind, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.


2.2

Produkt


2.2.1 Einsatzbereich

Die Einsatzbereich der Bremse ist auf Anlagen und Maschinen beschränkt und wird definiert
durch die unter 2.2.4 genannten allgemeinen Einsatzbedingungen sowie durch die in der
Maßzeichnung

und der Signierung der Bremse (siehe: 3.1) angegebenen Randbedingungen,

Leistungsdaten und Abmessungen. Abweichungen von diesen Vorgaben bedürfen der
besonderen Vereinbarung mit PRECIMA. Zu beachten ist insbesondere auch die
Unterscheidung zwischen einem Einsatz als Arbeits- und einem solchen als Haltebremse
(Definition: siehe 1.3).


2.2.2 Einsatzumgebung

Die Einsatzumgebung der Federdruckbremse muss so gestaltet sein, dass die Bremse bei
ordnungsgemäßer Montage im fehlerfreien Betrieb ihre Funktion erfüllen kann und keine Gefahr
für Personen und Sachwerte darstellt. Veränderungen der Einsatzumgebung (z.B. an der
Maschine oder Anlage, an welche die Bremse angebaut ist) dürfen nur dann durchgeführt
werden, wenn sie auf die erstgenannte Bedingung keinen Einfluss haben.


2.2.3 Einsatzzustand

Der zulässige Einsatzzustand der Bremse umfasst den funktionell einwandfreien Zustand aller
Bauteile (bei Verschleißteilen: rechtzeitiger Austausch) und das Einhalten der in dieser Anlei-
tung festgelegten Betriebs- und Montagevorgaben sowie die Unterlassung sämtlicher Nach-
rüstungen, Veränderungen oder Umbauten der Bremse, sofern sie nicht von PRECIMA

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