ROTHENBERGER ROWELD BS 630 M Benutzerhandbuch

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DEUTSCH

6. Allgemeine

Sicherheitshinweise

6.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Bandsägemaschine BS 630 M wurde unter Berücksichtigung einer

Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden

harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und

gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und ermöglicht ein Höchstmaß

an Sicherheit während des Betriebs.
Die Maschinensicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann

umgesetzt werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu

planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muß insbesondere sicherstellen, dass
 die Maschine nur bestimmungsgemäß genutzt wird (vergl. den Abschnitt

“Bestimmungsgemäßer Gebrauch” im Kapitel “Produktinformation”)

 die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird

und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre

Funktionstüchtigkeit überprüft werden

 erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Bedienungs-, Wartungs- und

Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und getragen werden

 die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am

Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht

 nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal die Maschine bedient, wartet

und repariert

 das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und

Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere

die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt

 alle an der Maschine selbst angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht

entfernt werden und leserlich sind

6.2

Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen bei Normalbetrieb

Die Maschine darf nur von dafür ausgebildeten und befugten Personen bedient werden, welche

die Betriebsanleitung kennen und danach arbeiten können!

Vor dem Einschalten der Maschine überprüfen und sicherstellen, dass sich nur befugte Personen

im Arbeitsbereich der Maschine

aufhalten niemand durch das Anlaufen der Maschine verletzt werden kann!

Vor jedem Produktionsbeginn die Maschine auf sichtbare Schäden überprüfen und sicherstellen,

daß sie nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird! Festgestellte Mängel sofort dem

Vorgesetzten melden!

Vor jedem Produktionsbeginn Material/Gegenstände aus dem Arbeitsbereich der Maschine

entfernen, daß nicht für die Produktion erforderlich ist!

Vor jedem Produktionsbeginn prüfen und sicherstellen, daß alle Sicherheitseinrichtungen

einwandfrei funktionieren!

Alle nicht lackierten Teile sind entsprechend vor Rost zu schützen.

6.3

Grundlegende

Sicherheitsmaßnahmen bei Wartung und Instandhaltung

In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Inspektions- und Wartungsintervalle einhalten!

Wartungs- und Reparaturanleitungen zu den Einzelkomponenten in dieser Betriebsanleitung

beachten!

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