Endbenutzer-lizenzvereinbarung – Panasonic HDCSX5 Benutzerhandbuch

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Computer

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VQT1G53

Lesen Sie bitte die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.

Unter der Bedingung, dass Sie den Geschäftsbedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung
(“Lizenzvereinbarung”) zustimmen, wird Ihnen (“Lizenznehmer”) eine Lizenz für die in dieser Vereinbarung definierte
Software gewährt. Falls Sie als Lizenznehmer den Geschäftsbedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen,
geben Sie die Software bitte unverzüglich an Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”), sein
vertragliches Vertriebsunternehmen oder an den Einzelhändler zurück, bei dem Sie das Produkt erworben haben.

Artikel 1 Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht zur Verwendung der Software einschließlich der auf der CD-ROM, in den
Bedienungsanleitungen und allen anderen dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Medien enthaltenen Informationen
(zusammen die “Software”) gewährt; wobei jedoch die anwendbaren Rechte hinsichtlich der Patente, Urheberrechte,
Warenzeichen und Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die Software nicht auf den Lizenznehmer übertragen werden.

Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software anders als in dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich
bestimmt zu verwenden, kopieren, bearbeiten, übertragen oder Dritten entweder gratis oder gegen
Gebühr die Verwendung, Kopie oder Bearbeitung der Software zu ermöglichen.

Artikel 3 Einschränkungen hinsichtlich des Kopierens der Software
Der Lizenznehmer ist befugt, zu Sicherungszwecken eine Kopie der Software insgesamt oder in Auszügen anzufertigen.

Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf einem einzigen Computer an einem einzigen Ort verwenden.

Artikel 5 Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, ein Reverse-Engineering, eine Dekompilierung oder Disassemblierung
der Software vorzunehmen, es sei denn, dies wird durch Gesetze oder Richtlinien im Land des
Lizenznehmers anderweitig geregelt. Matsushita oder seine Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler
haften für keinerlei Schäden an der Software oder für Verletzungen des Lizenznehmers, die durch
Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software verursacht wurden.

Artikel 6 Garantieausschluss
Soweit es das geltende Recht zulässt, wird die Software “wie vorhanden” ohne irgendwelche Garantien expliziter/
impliziter Art angeboten, inklusive, aber nicht beschränkt auf die Zusicherung der Nichtverletzung von Rechten, die
Gewährleistung der Markttauglichkeit und/oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Darüber hinaus garantiert
Matsushita nicht, dass der Betrieb der Software ununterbrochen und fehlerfrei erfolgt. Matsushita oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften nicht bei Schäden, die dem Lizenznehmer aus oder im
Zusammenhang mit der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer entstehen.

Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software auf keinerlei Art und Weise ohne entsprechende ggf. erforderliche Export-Lizenz
entsprechend der Gesetzgebung des Landes des Lizenznehmers in ein beliebiges Land zu exportieren oder zu reexportieren.

Artikel 8 Kündigung der Lizenz
Das hierunter dem Lizenznehmer gewährte Recht wird automatisch gekündigt, wenn der Lizenznehmer Bedingungen
dieser Lizenzvereinbarung verletzt. Bei einer solchen automatischen Kündigung muss der Lizenznehmer die Software
sowie die damit zusammenhängende Dokumentation mit allen Kopien auf eigene Kosten vernichten.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

HDC-SX5EG-VQT1G53_ger.book 114 ページ 2007年7月28日 土曜日 午前11時1分

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