Zusätzliche informationen 09 – Pioneer BDP-LX70 Benutzerhandbuch

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Zusätzliche Informationen

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Ge

Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden können

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es vom größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem
Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen,
um den Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine “Copyright” -Zeile besitzen sowie einen kurzen
Hinweis darauf, wo die vollständigen Vermerke zu finden sind.

<eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung.>
Copyright © <Jahr> <Name des Autors>

Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht,
weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrem Wunsch) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, dass es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE; sogar ohne die
implizite Garantie der VERKAUFSFÄHIGKEIT oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten finden Sie in der GNU
General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, dass es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

Gnomovision Version 69, Copyright © Jahr Name des Autors
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie ‘show w’ für Details ein. Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen
weitergeben dürfen; geben Sie ‘show c’ für Details ein.

Die hypothetischen Kommandos ‘show w’ und ‘show c’ sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten
Kommandos anders heißen als ‘show w’ und ‘show c’; es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein – was immer am besten in Ihr Programm passt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen “Copyright-Verzicht” für das Programm
unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; die Namen müssen Sie natürlich ändern:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von James Hacker geschriebene Programm ‘Gnomovision’ (das Compilern
Komplimente macht).

<Unterschrift von Ty Coon>, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident und Ausbeuter

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Lesser General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.

[KLEINERE ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE GNU-LIZENZ]

Version 2.1, Februar 1999
Copyright © 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Jeder ist berechtigt wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuuments zu kopieren, aber Änderungen sind nicht zulässig.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, zu betrachten und erhielt daher die
Versionsnummer 2.1.]

Präambel

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu
sollen Ihnen die GNU General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit garantieren. Diese Lizenz, die Kleine Allgemeine
Öffentliche Lizenz (“Lesser General Public License”), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete – typischerweise Programmbibliotheken – von der
Free Software Foundation und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden. Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher
gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL) die bessere Strategie zur Anwendung
im jeweiligen speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen die untenstehenden Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung “freie” Software bezieht sich auf Freiheit der Benutzung, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen (GPL) sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten); die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder
den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen – und dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es Vertreibern der Software verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek
verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der
Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der
Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so dass sie selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken
können, auch nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen,
damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in einem Verfahren mit zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright),
und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie besteht.
Auch sollten, falls die Bibliothek von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben,
damit irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine
Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende
Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im
einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz,
also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz
(GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (Verknüpfen zu einem Programm) von Programmen, die nicht frei sind, mit
diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein
“kombiniertes Werk”, also eine abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze
Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken von anderen Software-Codes mit der
Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die “Kleine” Allgemeine Öffentliche Lizenz (“Lesser General Public License”), weil sie weniger (“less”) dazu beiträgt, die Freiheit des
Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software ein “Weniger” an
Vorteil gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken
benutzen. Die “kleine” Lizenz (LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.

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