JLG 400CRT Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 11

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-4

– JLG-Scherenbühne –

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Auf oder in der Nähe einer Gefällstrecke oder auf unebe-
nem oder weichem Boden die Plattform nicht anheben
oder mit angehobener Plattform fahren. Sicherstellen, daß
die Maschine auf einer festen, ebenen und gleichmäßig
gestützten Standfläche steht, bevor die Plattform angeho-
ben wird oder bei angehobener Plattform gefahren wird.

Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und ande-
ren Flächen die zulässigen Tragfähigkeiten der Flächen
ermitteln.

Niemals die auf der Plattform angegebene maximale
Nutzlast überschreiten. Lasten gleichmäßig auf dem
Boden der Plattform verteilen. Alle Lasten innerhalb der
Abschrankung der Plattform halten, es sei denn, JLG hat
anderweitige Genehmigungen erteilt.

Das Maschinenchassis muß mindestens 0,6 m (2 ft.)
Abstand zu Löchern, Bodenerhebungen, abfallenden Stel-
len, Hindernissen, Schutt, verdeckten Löchern und ande-
ren Gefahrenquellen einhalten.

Niemals versuchen, die Maschine als Kran zu verwenden.
Die Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befesti-
gen. Niemals Drähte, Kabel oder ähnliche Vorrichtungen
an der Plattform befestigen.

Die Maschine nicht in Betrieb nehmen, wenn die Wind-
stärke 48 km/h (30 mph) überschreitet.

Die Plattformseiten nicht abdecken oder großflächige
Gegenstände in der Plattform mitführen, wenn die
Maschine im Freien betrieben wird. Durch solche Gegen-
stände wird die dem Wind ausgesetzte Fläche der
Maschine vergrößert.

Die Plattformfläche nicht durch unzulässige Verlängerun-
gen oder Anbauten erweitern.

Wenn der Scherenarm oder die Plattform hängenbleiben,
so daß ein oder mehrere Räder vom Boden abgehoben
sind, müssen sämtliche Personen von der Plattform geholt
werden, bevor versucht wird, die Maschine freizumachen.
Mit Hilfe von Kränen, Gabelstaplern oder ähnlichen Vor-
richtungen die Maschine stabilisieren und die Mitarbeiter
von der Plattform holen.

Quetsch- und Kollisionsgefahren

Sämtliches Bedienungspersonal und alle Mitarbeiter am
Boden müssen zugelassene Kopfbedeckungen tragen.

Während des Betriebs der Scherenarm-Baugruppe
Hände und Gliedmaßen daraus fernhalten.

Beim Fahren auf Hindernisse im Umkreis der Maschine
und auf hochliegende Hindernisse achten. Die Abstände
oberhalb, seitlich und unterhalb der Plattform beachten,
wenn die Plattform angehoben oder abgesenkt wird.

Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des Platt-
formgeländers halten.

Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht
immer einen Sicherungsposten aufstellen.

Beim Fahren müssen Mitarbeiter, die keine Bedienungs-
aufgaben wahrnehmen, mindestens 1,8 m (6 ft.) Abstand
von der Maschine halten.

Bei allen Fahrvorgängen muß der Bediener die Fahrge-
schwindigkeit gemäß den Bedingungen, die durch die
Bodenfläche, die räumlichen Verhältnisse, das Sichtfeld,
die Neigung, die Position von Mitarbeitern und anderen
Faktoren, die Kollisions- oder Verletzungsgefahren für Mit-
arbeiter darstellen, gegeben sind, einschränken.

Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-
sichtigen. Beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit vor dem
Anhalten erst auf niedrige Geschwindigkeit umschalten.
Neigungen nur mit niedriger Geschwindigkeit befahren.

Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten
Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht den
Antrieb mit hoher Fahrgeschwindigkeit verwenden.

Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, daß
keine Hindernisse gegen die Bedienungselemente oder
Personen auf der Plattform schlagen oder sie behindern.

Sicherstellen, daß dem Bedienungspersonal anderer
Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit
der Hubarbeitsbühne bekannt ist. Die Spannungsversor-
gung von Deckenlaufkränen unterbrechen. Erforderli-
chenfalls den Bodenbereich abschranken.

Arbeiten oberhalb von Bodenpersonal vermeiden. Mitar-
beiter davor warnen, nicht unter einer angehobenen Platt-
form zu arbeiten, zu stehen oder zu gehen. Bei Bedarf
Abschrankungen auf dem Boden aufstellen.

1.4

ABSCHLEPPEN, ANHEBEN UND
TRANSPORTIEREN

Beim Abschleppen, Anheben und Transportieren niemals
zulassen, daß sich Mitarbeiter auf der Plattform aufhalten.

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