JLG 400CRT Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 39

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ABSCHNITT 6 - VERFAHREN FÜR NOTFÄLLE

6-2

– JLG-Scherenbühne –

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Bedienungspersonal unfähig zur Steuerung
der Maschine

1.

Die Maschine NUR vom Boden-Bedienungsstand
aus steuern; dazu die Unterstützung anderer Perso-
nen oder Vorrichtungen (Kräne, Laufkräne usw.) ein-
setzen, um die Gefahren- oder Notfallsituation sicher
zu bewältigen.

2.

Andere qualifizierte Personen auf der Plattform kön-
nen die Plattform-Bedienungselemente betätigen.
DEN BETRIEB NICHT FORTSETZEN, WENN DIE
BEDIENUNGSELEMENTE NICHT NORMAL FUNK-
TIONIEREN.

3.

Kräne, Gabelstapler oder andere Maschinen, die
verfügbar sind, können eingesetzt werden, um Per-
sonen von der Plattform zu holen und die Bewegung
der Maschine zu stabilisieren, wenn die Bedie-
nungselemente der Maschine dafür unzureichend
sind oder nicht einwandfrei funktionieren.

Plattform in der Höhe verfangen

Wenn sich die Plattform an Vorrichtungen oder Anlagen in
der Höhe festklemmt oder verfängt, den Betrieb der
Maschine erst von der Plattform oder dem Boden fortset-
zen, wenn das Bedienungspersonal und alle Personen an
einen sicheren Platz gebracht worden sind. Erst dann darf
versucht werden, die Plattform unter Einsatz der erforderli-
chen Vorrichtungen und Personen freizumachen. Die
Bedienungselemente nicht derart einsetzen, daß ein Rad
oder mehrere Räder sich vom Boden abheben.

Aufrichten der umgekippten Maschine

Ein Gabelstapler ausreichender Leistung oder eine ent-
sprechende Maschine unter die angehobene Seite des
Chassis setzen, mit einem Kran oder einer anderen geeig-
neten Hubvorrichtung die Plattform anheben und dabei das
Chassis vom Gabelstapler oder anderen Gerät absenken.

Prüfung nach einem Vorfall

Nach jedem Vorfall die Maschine gründlich prüfen und
alle Funktionen zuerst vom Boden-Bedienungsstand und
dann vom Plattform-Bedienungsstand überprüfen. Nicht
höher als 3 Meter (10 ft.) anheben, bis sichergestellt ist,
daß sämtliche Schäden bei Bedarf repariert wurden, und
daß alle Bedienungselemente einwandfrei funktionieren.

6.5

BENACHRICHTIGUNG BEI VORFÄLLEN

Es ist zwingend erforderlich, daß JLG Industries Inc.
unverzüglich von jedem Vorfall benachrichtigt wird, an
dem ein JLG-Produkt beteiligt ist. Auch wenn keine Verlet-
zungen oder Sachschäden erkennbar sind, sollte die
Abteilung für Produktsicherheit und -zuverlässigkeit im
Werk telefonisch benachrichtigt und mit allen erforder-
lichen Einzelheiten versehen werden.

Die örtliche JLG-Vertretung benachrichtigen.

Es ist zu beachten, daß, wenn der Hersteller nicht inner-
halb von 48 Stunden nach einem Vorfall, an dem ein Pro-
dukt von JLG Industries beteiligt ist, benachrichtigt wird,
jegliche Garantie für die jeweilige Maschine ungültig wer-
den kann.

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