Abschnitt 1. sicherheitsmassnahmen, 1 allgemeines, 2 vor dem betrieb – JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122459

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-1

ABSCHNITT 1. SICHERHEITSMASSNAHMEN

1.1

ALLGEMEINES

In diesem Abschnitt werden die zur ordnungsgemäßen und siche-
ren Verwendung und Wartung der Maschine notwendigen Sicher-
heitsmaßnahmen dargelegt. Zur Förderung des ordnungsgemä-
ßen Gebrauchs der Maschine ist es unbedingt erforderlich, dass
auf der Grundlage der Angaben dieses Handbuchs eine tägliche
Routine festgelegt wird. Auch ein Wartungsprogramm muss von
einer qualifizierten Person auf der Grundlage der in diesem Hand-
buch sowie im Wartungs- und Instandhaltungshandbuch bereitge-
stellten Informationen aufgestellt und befolgt werden, um sicherzu-
stellen, dass die Maschine in einem betriebssicheren Zustand ist.

Der Besitzer/Benutzer/Bediener/Vermieter/Mieter der Maschine
darf erst die Verantwortung für den Betrieb übernehmen, wenn die-
ses Handbuch gelesen, eine Schulung durchgeführt und der
Betrieb der Maschine unter der Aufsicht von erfahrenem und qua-
lifiziertem Bedienungspersonal durchgeführt wurde.

Wenn irgendwelche Fragen hinsichtlich der Sicherheit, Schulung,
Inspektion, Wartung, Anwendung und Bedienung auftreten, bitte
mit JLG Industries Inc. (“JLG”) in Verbindung treten.

NICHTBEACHTUNG DER IN DIESEM HANDBUCH AUFGEFÜHRTEN
SICHERHEITSVORKEHRUNGEN KANN ZUR BESCHÄDIGUNG DER
MASCHINE, ZU SACHSCHÄDEN SOWIE ZU SCHWEREN ODER TÖDLI-
CHEN VERLETZUNGEN FÜHREN.

1.2

VOR DEM BETRIEB

Schulung und Sachkenntnis
des Bedienungspersonals

• Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die-

ses Handbuch gelesen und verstanden werden.

• Diese Maschine darf erst nach einer vollständigen Schu-

lung durch befugte Personen in Betrieb genommen wer-
den.

• Nur befugte und qualifizierte Mitarbeiter dürfen diese

Maschine betreiben.

• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACH-

TUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisungen
an der Maschine und in diesem Handbuch lesen, verstehen
und befolgen.

• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch JLG

festgelegten Verwendungszweck entspricht.

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122459

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-1

ABSCHNITT 1. SICHERHEITSMASSNAHMEN

1.1

ALLGEMEINES

In diesem Abschnitt werden die zur ordnungsgemäßen und siche-
ren Verwendung und Wartung der Maschine notwendigen Sicher-
heitsmaßnahmen dargelegt. Zur Förderung des ordnungsgemä-
ßen Gebrauchs der Maschine ist es unbedingt erforderlich, dass
auf der Grundlage der Angaben dieses Handbuchs eine tägliche
Routine festgelegt wird. Auch ein Wartungsprogramm muss von
einer qualifizierten Person auf der Grundlage der in diesem Hand-
buch sowie im Wartungs- und Instandhaltungshandbuch bereitge-
stellten Informationen aufgestellt und befolgt werden, um sicherzu-
stellen, dass die Maschine in einem betriebssicheren Zustand ist.

Der Besitzer/Benutzer/Bediener/Vermieter/Mieter der Maschine
darf erst die Verantwortung für den Betrieb übernehmen, wenn die-
ses Handbuch gelesen, eine Schulung durchgeführt und der
Betrieb der Maschine unter der Aufsicht von erfahrenem und qua-
lifiziertem Bedienungspersonal durchgeführt wurde.

Wenn irgendwelche Fragen hinsichtlich der Sicherheit, Schulung,
Inspektion, Wartung, Anwendung und Bedienung auftreten, bitte
mit JLG Industries Inc. (“JLG”) in Verbindung treten.

NICHTBEACHTUNG DER IN DIESEM HANDBUCH AUFGEFÜHRTEN
SICHERHEITSVORKEHRUNGEN KANN ZUR BESCHÄDIGUNG DER
MASCHINE, ZU SACHSCHÄDEN SOWIE ZU SCHWEREN ODER TÖDLI-
CHEN VERLETZUNGEN FÜHREN.

1.2

VOR DEM BETRIEB

Schulung und Sachkenntnis
des Bedienungspersonals

• Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die-

ses Handbuch gelesen und verstanden werden.

• Diese Maschine darf erst nach einer vollständigen Schu-

lung durch befugte Personen in Betrieb genommen wer-
den.

• Nur befugte und qualifizierte Mitarbeiter dürfen diese

Maschine betreiben.

• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACH-

TUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisungen
an der Maschine und in diesem Handbuch lesen, verstehen
und befolgen.

• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch JLG

festgelegten Verwendungszweck entspricht.

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