JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 14

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-4

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122459

• Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass alle

Geländer und Türen geschlossen und in der ordnungsge-
mäßen Stellung verriegelt sind.

• Mit beiden Füßen stets sicher auf dem Arbeitskorbboden

stehen. Niemals Leitern, Kisten, Trittleitern, Bohlen oder
ähnliche Gegenstände auf den Arbeitskorb stellen, um
zusätzliche Reichweite zu erlangen.

• Die Mastbaugruppe niemals zum Betreten oder Verlassen

des Arbeitskorbs verwenden.

• Beim Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs äußerst

vorsichtig vorgehen. Sicherstellen, dass die Mastbau-
gruppe vollständig abgesenkt ist. Beim Betreten und Ver-
lassen des Arbeitskorbs die Vorderseite des Körpers zur

Maschine wenden. Immer “Drei-Punkt-Kontakt” mit der
Maschine halten, d. h. zwei Hände und ein Fuß oder zwei
Füße und eine Hand werden beim Betreten und Verlassen
stets verwendet.

• Betreten von Bauwerken vom angehobenen Arbeitskorb

aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge nötig sind,
den Arbeitskorb nur durch das Tor betreten und verlassen,
wenn er sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines sicheren und sta-
bilen Bauwerks befindet. Eine hundertprozentige Anbin-
dung mit zwei Abzugsleinen ist in dieser Situation auch
erforderlich. Eine Abzugsleine muss am Arbeitskorb befes-
tigt werden, während die zweite am Bauwerk befestigt wird.
Die am Arbeitskorb befestigte Abzugsleine darf erst gelöst
werden, wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-4

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122459

• Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass alle

Geländer und Türen geschlossen und in der ordnungsge-
mäßen Stellung verriegelt sind.

• Mit beiden Füßen stets sicher auf dem Arbeitskorbboden

stehen. Niemals Leitern, Kisten, Trittleitern, Bohlen oder
ähnliche Gegenstände auf den Arbeitskorb stellen, um
zusätzliche Reichweite zu erlangen.

• Die Mastbaugruppe niemals zum Betreten oder Verlassen

des Arbeitskorbs verwenden.

• Beim Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs äußerst

vorsichtig vorgehen. Sicherstellen, dass die Mastbau-
gruppe vollständig abgesenkt ist. Beim Betreten und Ver-
lassen des Arbeitskorbs die Vorderseite des Körpers zur

Maschine wenden. Immer “Drei-Punkt-Kontakt” mit der
Maschine halten, d. h. zwei Hände und ein Fuß oder zwei
Füße und eine Hand werden beim Betreten und Verlassen
stets verwendet.

• Betreten von Bauwerken vom angehobenen Arbeitskorb

aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge nötig sind,
den Arbeitskorb nur durch das Tor betreten und verlassen,
wenn er sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines sicheren und sta-
bilen Bauwerks befindet. Eine hundertprozentige Anbin-
dung mit zwei Abzugsleinen ist in dieser Situation auch
erforderlich. Eine Abzugsleine muss am Arbeitskorb befes-
tigt werden, während die zweite am Bauwerk befestigt wird.
Die am Arbeitskorb befestigte Abzugsleine darf erst gelöst
werden, wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.

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