JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 17

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122459

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

Quetsch- und Kollisionsgefahren

• Sämtliches Bedienungspersonal und alles Personal am

Boden müssen Schutzkleidung tragen.

• Die Abstände zum Arbeitsbereich oberhalb, seitlich und

unterhalb des Arbeitskorbs beachten, wenn gefahren bzw.
der Arbeitskorb angehoben oder abgesenkt wird.

• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des

Arbeitskorbgeländers halten.

• Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht immer

einen Sicherungsposten aufstellen.

• Beim Fahren müssen Mitarbeiter, die keine Bedienungsauf-

gaben wahrnehmen, mindestens 1,8 m (6 ft) Abstand von
der Maschine halten.

• Die Fahrgeschwindigkeit gemäß den Bedingungen verrin-

gern, die durch die Bodenfläche, die räumlichen Verhält-
nisse, das Sichtfeld, die Neigung, die Position von Personal
und anderen Faktoren, die Kollisions- oder Verletzungsge-
fahren für Personal darstellen, gegeben sind.

• Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-

sichtigen.

• Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten

Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht mit
hohen Geschwindigkeiten fahren.

• Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass

keine Hindernisse gegen die Bedienelemente oder Perso-
nen im Arbeitskorb schlagen oder sie behindern.

• Sicherstellen, dass dem Bedienungspersonal anderer

Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit
der Hubarbeitsbühne bekannt ist. Die Stromversorgung
von Deckenlaufkränen unterbrechen.

• Personal davor warnen, nicht unter einem angehobenen

Arbeitskorb zu arbeiten, zu stehen oder zu gehen. Bei
Bedarf Abschrankungen auf dem Boden aufstellen.

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122459

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

Quetsch- und Kollisionsgefahren

• Sämtliches Bedienungspersonal und alles Personal am

Boden müssen Schutzkleidung tragen.

• Die Abstände zum Arbeitsbereich oberhalb, seitlich und

unterhalb des Arbeitskorbs beachten, wenn gefahren bzw.
der Arbeitskorb angehoben oder abgesenkt wird.

• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des

Arbeitskorbgeländers halten.

• Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht immer

einen Sicherungsposten aufstellen.

• Beim Fahren müssen Mitarbeiter, die keine Bedienungsauf-

gaben wahrnehmen, mindestens 1,8 m (6 ft) Abstand von
der Maschine halten.

• Die Fahrgeschwindigkeit gemäß den Bedingungen verrin-

gern, die durch die Bodenfläche, die räumlichen Verhält-
nisse, das Sichtfeld, die Neigung, die Position von Personal
und anderen Faktoren, die Kollisions- oder Verletzungsge-
fahren für Personal darstellen, gegeben sind.

• Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-

sichtigen.

• Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten

Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht mit
hohen Geschwindigkeiten fahren.

• Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass

keine Hindernisse gegen die Bedienelemente oder Perso-
nen im Arbeitskorb schlagen oder sie behindern.

• Sicherstellen, dass dem Bedienungspersonal anderer

Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit
der Hubarbeitsbühne bekannt ist. Die Stromversorgung
von Deckenlaufkränen unterbrechen.

• Personal davor warnen, nicht unter einem angehobenen

Arbeitskorb zu arbeiten, zu stehen oder zu gehen. Bei
Bedarf Abschrankungen auf dem Boden aufstellen.

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