JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 16

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-6

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122459

Gefahr durch Umkippen

• Der Benutzer sollte vor dem Fahren mit den Bodenverhält-

nissen vertraut sein. Die zulässige Böschungs- und Hang-
neigung beim Fahren nicht überschreiten.

• Auf einer Gefällstrecke oder auf unebenem oder weichem

Boden den Arbeitskorb nicht anheben oder mit angehobe-
nem Arbeitskorb fahren.

• Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und ande-

ren Flächen die zulässigen Tragfähigkeiten der Flächen
ermitteln.

• Niemals die maximale Arbeitskorbtragfähigkeit überschrei-

ten. Lasten gleichmäßig auf dem Boden des Arbeitskorbs
und der Materialablage verteilen.

• Das Maschinenchassis muss mindestens 0,6 m (2 ft)

Abstand zu Löchern, Bodenerhebungen, abfallenden Stel-
len, Hindernissen, Schutt, verdeckten Löchern und ande-
ren Gefahrenquellen einhalten.

• Niemals versuchen, die Maschine als Kran zu verwenden.

Die Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befesti-
gen.

• Die Arbeitskorbfläche nicht durch unzulässige Verlänge-

rungen oder Anbauten erweitern. Wenn die dem Wind
ausgesetzte Fläche vergrößert wird, verringert sich die
Standfestigkeit.

• Wenn der Ausleger oder Arbeitskorb hängen bleiben,

sodass ein oder mehr Räder vom Boden abgehoben sind,
muss das Bedienungspersonal aus dem Arbeitskorb
geholt werden, bevor versucht wird, die Maschine freizu-
machen. Mit Hilfe von Kränen, Gabelstaplern oder ähnli-
chen Vorrichtungen die Maschine stabilisieren und die
Mitarbeiter vom Arbeitskorb holen.

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-6

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122459

Gefahr durch Umkippen

• Der Benutzer sollte vor dem Fahren mit den Bodenverhält-

nissen vertraut sein. Die zulässige Böschungs- und Hang-
neigung beim Fahren nicht überschreiten.

• Auf einer Gefällstrecke oder auf unebenem oder weichem

Boden den Arbeitskorb nicht anheben oder mit angehobe-
nem Arbeitskorb fahren.

• Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und ande-

ren Flächen die zulässigen Tragfähigkeiten der Flächen
ermitteln.

• Niemals die maximale Arbeitskorbtragfähigkeit überschrei-

ten. Lasten gleichmäßig auf dem Boden des Arbeitskorbs
und der Materialablage verteilen.

• Das Maschinenchassis muss mindestens 0,6 m (2 ft)

Abstand zu Löchern, Bodenerhebungen, abfallenden Stel-
len, Hindernissen, Schutt, verdeckten Löchern und ande-
ren Gefahrenquellen einhalten.

• Niemals versuchen, die Maschine als Kran zu verwenden.

Die Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befesti-
gen.

• Die Arbeitskorbfläche nicht durch unzulässige Verlänge-

rungen oder Anbauten erweitern. Wenn die dem Wind
ausgesetzte Fläche vergrößert wird, verringert sich die
Standfestigkeit.

• Wenn der Ausleger oder Arbeitskorb hängen bleiben,

sodass ein oder mehr Räder vom Boden abgehoben sind,
muss das Bedienungspersonal aus dem Arbeitskorb
geholt werden, bevor versucht wird, die Maschine freizu-
machen. Mit Hilfe von Kränen, Gabelstaplern oder ähnli-
chen Vorrichtungen die Maschine stabilisieren und die
Mitarbeiter vom Arbeitskorb holen.

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