Wartung – Multiquip HHXD5 Benutzerhandbuch

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HHXD5-AUFSitZ-FLÜGeLGLÄtteR • BetRieBSHAnDBUcH — VeRSion nR. 2 (04.05.12) — Seite 41

WartunG

Prüfen der Geradheit der Flügelarme

Flügelarme können durch unsanften Transport beschädigt
werden (beispielsweise Herabfallen auf den Untergrund)
oder im Einsatz beim Auffahren auf überstehende Rohre,
Schalungs- oder Bewehrungselemente. Verbogene Flügelarme
beeinträchtigen die ruhige, gleichmäßige Drehung des Rotors.
Bei Verdacht auf verbogene Flügelarme die Ebenheit wie folgt
prüfen, siehe Abb. 42 und 43:

Abb. 42. Flügelarm

1.

Flügelarm auf eine dicke, völlig ebene Stahl- oder
Granitplatte legen und die Ebenheit aller sechs Seiten
des Flügelarms prüfen.

2.

Zum Prüfen der sechs Seiten des Flügelarms
(Sechskantabschnitt) eine 0,004"-Fühlerlehre (0,1 mm)
verwenden: Diese darf an keiner Stelle zwischen die
aufliegende Flügelarmfläche und die Prüffläche passen
(Abb. 43).

Abb. 43. Prüfen der Ebenheit der Flügelarme

3.

Anschließend den Spalt zwischen dem zylindrischen

Abschnitt des Flügelarms und der Prüffläche prüfen,

während jeweils eine der Sechskantflächen aufliegt.

Legen Sie nacheinander jede der Sechskantflächen auf

und prüfen Sie den Spalt am zylindrischen Abschnitt mit

einer 0,005"-Fühlerlehre (0,127 mm). Der Spalt zwischen

dem zylindrischen Flügelarmabschnitt und der Prüffläche

muss an jeder Stelle gleich groß sein.

4.

Unebene oder verbogene Flügelarme ersetzen.

Justieren der Flügelarme

Abb. 44 zeigt die Flügelarm-Justiervorrichtung. Die Flügelarme

werden nacheinander in die Vorrichtung gespannt, dort wird

die Justierschraube jedes Flügelarms so eingestellt, dass

sie den Anschlag an der Vorrichtung berührt. Somit werden

alle Flügelarme gleich voreingestellt, was eine ebene und

gleichmäßige Flügelstellung ermöglicht.

1.

Die Flügelarm-Justiervorrichtung (Teilenr. 9177)

bereitstellen.

Abb. 44. Flügelarm-Justiervorrichtung,

Seitenansicht

2.

Schwenkarm der Vorrichtung in korrekte Position (oben

oder unten) entsprechend Drehrichtung des Flügelarms

bringen, siehe Abb. 45.

Abb. 45. Vorbereiten der Justiervorrichtung

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