Hinweise zu atex-geräten – VACUUBRAND MZ 2C EX +IK+EK Benutzerhandbuch

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Das Dokument darf nur vollständig und unverändert verwendet und weitergegeben werden. Es liegt in der Verantwortung des

Anwenders, die Gültigkeit dieses Dokumentes bezüglich seines Produktes sicher zu stellen. BA-Nr.: 999128 / 29/04/2014

Die Europäische Union hat in Richtlinie 89/391/EWG Anforderungen an die Arbeitssicherheit festgelegt,

und später für explosionsfähige Atmosphären in Richtlinie 1999/92/EG detailliert.

Die Anforderungen an Geräte für explosionsfähige Atmosphären wurden in Richtlinie 94/9/EG festgelegt

(auch bekannt unter ATEX 100a oder ATEX 95). Diese Richtlinie wurde 1996 mit der 11. Geräteschutz-

verordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Technisch geben diese Richtlinien nur allgemeine Anforderungen an, technische Details und Prüfvor-

schriften werden in Normen „empfohlen“ (z. B. für EX-Geräte: EN 1127, EN 50014ff., EN 60079, EN

13463ff.).

Seit dem 1. Juli 2003 dürfen für explosionsgefährdete Bereiche nur noch Geräte gemäß dieser ATEX-

Richtlinie 94/9/EG in Verkehr gebracht werden (gilt nur für neue Geräte, nicht für Reparatur von Altge-

räten!). Dies bedeutet auch, Pumpen älterer Bauart (nur mit EX-Motor ausgestattet) dürfen nicht mehr

ausgeliefert werden.

Anforderungen an Betreiber und Hersteller von EX-Geräten:

Der

Betreiber einer EX-Anlage muss gemäß Richtlinie 1999/92/EG die Explosionsrisiken beurteilen.

Die Ergebnisse müssen in einem Explosionsschutzdokument festgehalten werden, darunter auch, wel-

che Bereiche in EX-Zonen (s. u.) eingeteilt wurden. Es muss sowohl die Umgebung der Pumpe (äußerer

Explosionsschutz) als auch das Innere der Pumpe (gepumpte Gase) betrachtet werden. Die Anforde-

rungen werden in der Regel unterschiedlich sein.

Die Verantwortung für die EX-Zonen-Einteilung und für die Festlegung der Anforderungen an die

Geräte (EX-Gerätekategorie, Zündklasse, Temperaturklasse etc.) liegt beim Betreiber der Anlage.

Die eingesetzten Geräte müssen diesen Anforderungen entsprechen. Eine Beratung durch

VACUUBRAND hinsichtlich der anwendungsbedingten Anforderungen an die Geräte findet

nicht statt.

EX-Geräte dürfen nur von entsprechend geschultem Personal eingesetzt werden.

EX-Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Anwendung:

Aus den entsprechenden Normen (s.o.) sind die in der Kennzeichnung des Geräts angegebenen be-

stimmungsgemäßen Einsatzbereiche des Geräts abzuleiten.

Technische Daten, Sicherheitshinweise und bestimmungsgemäße Anwendung:

Siehe Betriebsanleitung!

Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die Betriebsanleitung vollständig gele-

sen und verstanden wurde und beachtet wird.

Gerät regelmäßig reinigen, überprüfen und warten.

Defekte Geräte dürfen nicht weiterbetrieben werden.

Hinweise zu ATEX-Geräten

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