Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER MK 115 Benutzerhandbuch

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MK / MKT (E3.1) 07/2014

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17. Entsorgung

17.1 Entsorgung der Transportverpackung

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der Umver-

packung auf Palette (Größen

115, 240)

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Holzkiste (Größe 720, Option für

Größen 115, 240) mit Metall-

schrauben

Nichtholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

Metall

Metallverwertung

Palette

mit Schaumstoffpolsterung

Massivholz (IPPC-Standard) Holz-Recycling
PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Umverpackung (Größen 115,

240) mit Metallklammern

Karton

Papier-Recycling

Metall

Metallverwertung

Geräteabdeckung oben

Karton

Papier-Recycling

Kantenschutz

Styropor

®

oder PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Türschutz,

Schutz der Einschubgitter

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Gepolsterter Transportwinkel

(L-Profil) zur Türabstützung

Stahl oder Aluminium

mit Kunststoff

Zu Transportzwecken aufbewah-

ren. Entsorgung: Metallverwertung

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Luftpolsterfolie (Verpackung

optionaler Zubehörteile)

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-

sorgt werden.

17.2 Außerbetriebnahme

Hauptschalter (3) ausschalten. Rückseitigen Netzschalter (16) ausschalten. Gerät vom Stromnetz tren-

nen.

Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (3) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Bei längerer Außerbetriebnahme Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführun-

gen entfernen. Bei mehrwöchiger Außerbetriebnahme empfehlen wir, das Gerät alle 3 Tage einzu-

schalten und ca. 30 Minuten im Kältebetrieb zu betreiben. Hierdurch wird eine schnellere Wiederinbe-

triebnahme sichergestellt.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.

17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.

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