Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER MKF 115 Benutzerhandbuch

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MKF+ MKFT (E3.2) 08/2014

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18. Entsorgung

18.1 Entsorgung der Transportverpackung

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der Umver-

packung auf Palette (Größe 115) Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Holzkiste (Größe 720, Option für

Größen 115, 240)

mit Metallschrauben

Nichtholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

Metall

Metallverwertung

Palette

mit Schaumstoffpolsterung

Massivholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Umverpackung (Größen 115,

240)

mit Metallklammern

Karton

Papier-Recycling

Metall

Metallverwertung

Geräteabdeckung oben

Karton

Papier-Recycling

Kantenschutz

Styropor

®

oder PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Türschutz,

Schutz der Einschubgitter

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Gepolsterter Transportwinkel

(L-Profil) zur Türabstützung

Stahl oder Aluminium

mit Kunststoff

Zu Transportzwecken aufbewah-

ren.

Entsorgung: Metallverwertung

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Luftpolsterfolie (Verpackung opti-

onaler Zubehörteile)

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-

sorgt werden.

18.2 Außerbetriebnahme

Hauptschalter (3) und Feuchteschalter (4) ausschalten. Rückseitigen Netzschalter (20) ausschalten. Ge-

rät vom Stromnetz trennen. Wasseranschlüsse entfernen.

Nach Ausschalten des Gerätes mit dem Hauptschalter (3) den Wasserhahn für die Frischwas-

serversorgung schließen.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Bei längerer Außerbetriebnahme Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführun-

gen entfernen. Bei mehrwöchiger Außerbetriebnahme empfehlen wir, das Gerät alle 3 Tage einzu-

schalten und ca. 30 Minuten im Kältebetrieb zu betreiben. Hierdurch wird eine schnellere Wiederinbe-

triebnahme sichergestellt.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 18.3 bis 18.5 entsorgen.


18.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.

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