NavCom LAND-PAK Rev.B Benutzerhandbuch

Seite 125

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LAND-PAK™-Benutzerhandbuch – Überarb. B

D-123

19. Exportkontrolle

Sie sichern hierbei zu und gewährleisten, dass Sie und
Ihre Angestellten und Auftragnehmer alle US-Export- und
-Außenhandelsgesetze und -vorschriften in Bezug auf
Freigabe, Vertrieb oder Nutzung des StarFire-Empfänger-
GNSS-Service einhalten werden, einschließlich US-
Gesetze und -Vorschriften, die die Ausfuhr, Wiederausfuhr
und Preisgabe von aus den USA stammenden
Technologien und Materialien in folgende Länder bzw. an
folgende Organisationen/Personen verbietet:

(a)

Länder, die einem umfassenden Wirtschafts-
embargo unterliegen oder die von den USA als den
Terrorismus unterstützende Länder betrachtet
werden (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und
Syrien, wobei Änderungen vorbehalten sind), die
Regierungsbehörden dieser Länder, wo auch immer
sie sich befinden, Staatsbürger dieser Länder, wo
auch immer sie sich aufhalten (insbesondere
Angestellte oder Auftragnehmer mit zeitlich
befristeten Visa in den USA) oder Personen, wo
auch immer sie sich aufhalten, die für eines dieser
Länder bzw. in deren Auftrag handeln;

(b)

andere Organisationen bzw. Personen, die sich
auf der „Specially Designated Nationals and
Blocked Persons List“ des US-Finanzministeriums
oder auf der „Denied Persons List“ oder der „Entity
List“ des US-Handelsministeriums befinden, oder
Personen, die in sonstiger Weise vom Empfang
solcher Informationen und Materialien unter den
US-Exportgesetzen bzw. -vorschriften ausge-
schlossen sind (weitere Informationen sind unter
www.bis.doc.gov zu finden); oder

(c)

alle Endnutzer, die mit der Konstruktion, Entwick-
lung oder Produktion von chemischen, biologi-
schen oder Kernwaffen beschäftigt sind.

20. Abtrennbarkeit

Falls irgendein Teil der Lizenz für ungültig oder nicht
durchsetzbar befunden wird, wirkt sich eine derartige
Entscheidung nicht auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit

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