ROCKINGER RO 825 B Benutzerhandbuch

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Die Sicherheitshinweise sind in einem Kapitel zusammenge-
fasst. Dort wo der Benutzer der Anhängekupplung gefährdet
ist, sind in den einzelnen Abschnitten die Sicherheitshinweise

wiederholt und mit dem neben abgebildeten Gefahrenzeichen markiert.

Beim Umgang mit Anhängekupplungen, Zugmaschinen und Anhängern
gelten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Landes.
Entsprechende Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung der Zugma-
schine und des Anhängers behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind ein-
zuhalten.

Für die Bedienung, Wartung und Montage sind nachfolgend aufgeführte
Sicherheitshinweise zu beachten. Im einzelnen sind noch einmal Sicher-
heitshinweise aufgeführt, die direkt mit der Tätigkeit verbunden sind.

Sicherheitshinweise Bedienung

x Die Anhängekupplung nur durch autorisierte Personen bedienen.

x Die Montage- und Betriebsanleitung der jeweiligen Anhängekupplung

behält weiterhin ihre Gültigkeit und ist zu beachten.

x Anhängekupplung und Zugöse des Anhängers nur in technisch ein-

wandfreiem Zustand verwenden.

x An-/Abkupplungsvorgang nur auf tragfähigem ebenen Untergrund

durchführen.

x Beim Ankuppeln darf niemand zwischen der Zugmaschine und dem

Anhänger stehen.

x Nach jedem Ankupplungsvorgang ist der ordnungsgemäß verriegelte

Zustand an der Anhängekupplung zu prüfen. Nur im ordnungsgemäß
verriegeltem Zustand fahren.

x Niemals in die geöffnete Kupplung greifen.

Sicherheitshinweise Wartung

x Bei den Wartungsarbeiten nur die vorgegebenen Schmiermittel verwenden.

x Die Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchge-

führt werden.

Sicherheitshinweise Montage

x Die Montage darf nur von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

x Die Montage muss unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhü-

tungsvorschrift und den technischen Regeln für mechanische Einrich-
tungen erfolgen.

x Es dürfen nur original ROCKINGER-Bauteile verwendet werden.

x Hinweise des Fahrzeugherstellers und deren Aufbaurichtlinien sind zu

beachten, z. B. Befestigungsart, Freiräume u.s.w.

x Alle Verschraubungen mit den vorgeschriebenen Anziehdrehmomenten

festziehen.

x Alle Arbeiten an der Anhängekupplung sind im geschlossenem Zustand

durchzuführen. Es besteht Verletzungsgefahr!

x Der Anbau der Anhängekupplung muss nach der vorliegenden Montage-

und Betriebsanleitung erfolgen und darf nur an land- oder forstwirtschaft-
lichen Zugmaschinen nach Richtlinie 74/150/EWG durchgeführt werden.

x Typenschilder und Warnhinweise müssen vor der Inbetriebnahme der

Kupplung oder Zugöse gut lesbar sein und dürfen nicht unkenntlich
gemacht werden. Lackreste oder Schutzfolien müssen entfernt werden.

Anhängekupplungen sind bauartgenehmigungspflichtige Fahr-
zeugverbindungsteile, an die höchste Sicherheitsanforderun-
gen gestellt werden.

Veränderungen jeglicher Art schließen Gewährleistungsansprüche aus
und führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum
Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis.

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