ROHM KZZT / KZZT-A - Power operated pulling collet chucks Benutzerhandbuch
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I. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit
Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge-
mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei-
ten durch die auftretenden Spannbewegungen und
-kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen
benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche
hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.
über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.
Nach dem Aufbau des Spannfutters muß vor Inbetrieb-
nahme die Funktion des Spannfutters geprüft werden.
Zwei wichtige Punkte sind:
Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft/Druck muß
die für das Spannmittel angegebene Spannkraft
(+15%) erreicht werden.
Hubkontrolle: Der Hub des Spannkolbens muß in
der vorderen und hinteren Endlage einen Sicherheits-
bereich aufweisen. Die Maschinenspindel darf erst
anlaufen, wenn der Spannkolben den Sicherheitsbe-
reich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwa-
chung dürfen nur Grenztaster eingesetzt werden, die
den Anforderungen für Sicherheitsgrenztaster nach
VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen.
II. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil-
weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver-
letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh-
menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Die maximal zulässige Drehzahl
Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter
max. zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei
funktionierenden Spannfuttern eingesetzt werden.
Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann zu einem
Verlust der Restspannkraft und in Folge dessen zu
herausschleudernden Werkstücken mit entsprechen-
dem Verletzungsrisiko führen
Bei hohen Drehzahlen darf das Futter nur unter einer
ausreichend dimensionierten Schutzhaube eingesetzt
werden.
2.2 Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Einrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorge-
sehen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte
Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- kön-
nen bewirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch
zur potentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe be-
findliche Personen oder Gegenstände werden. Zu-
sätzlich kann bei Spannmitteln, die nur für niedere
Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren Dreh-
zahlen gefahren werden, Unwucht auftreten, welche
sich nachteilig auf die Sicherheit und evtl. das Bear-
beitungsergebnis auswirkt.
Der Betrieb mit höheren als den für diese Einrichtung
vorgesehene Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht
zulässig.
Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/--druck sind
auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht über-
schritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der
vorgesehenen Maschine darf dementsprechend auch
nicht höher als die der Spanneinrichtung sein und ist
daher zu begrenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen
Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte
Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zu-
nächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unver-
züglich der Hersteller zu informieren, damit dieser
eine Überprüfung der Funktions-- und Betriebssicher-
heit durchführen kann. Nur so kann der weitere si-
chere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet
werden.
2.3 Unwucht
Restrisiken können durch einen unzureichenden
Rotationsausgleich entstehen, § 6.2 Nr. e) der Richt-
linie EN 1550. Dies gilt insbesondere bei hohen Dreh-
zahlen, bei Bearbeitung von asymmetrischen Werk-
stücken oder bei Verwendung unterschiedlicher Auf-
satzbacken.
Um daraus entstehende Schäden zu verhindern, ist
das Futter mit Werkstück möglichst dynamisch ent-
sprechend der DIN ISO 1940 zu wuchten.
2.4 Berechnung der erforderlichen Spannkräfte
Die erforderlichen Spannkräfte bzw. die für das Futter
zulässige Höchstdrehzahl für eine bestimmte Bear-
beitungsaufgabe sind entsprechend der Richtlinie
VDI 3106 -- Ermittlung der zulässigen Drehzahl von
Drehfuttern (Backenfuttern) -- zu ermitteln.
Sind eventuell erforderliche Sonderspannzangen aus
konstruktiven Gründen schwerer oder größer als die
dem Spannmittel zugeordneten Spannzangen, so
sind die damit verbundenen höheren Fliehkräfte bei
der Festlegung der erforderlichen Spannkraft und
zulässigen Drehzahl zu berücksichtigen.
2.5 Spannkraftkontrolle
Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen
statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet
werden, um den Wartungszustand in regelmäßigen
Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitungen zu
überprüfen. Danach muß nach ca. 40 Betriebsstun-
den -- unabhängig von der Spannfrequenz -- eine
Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraft-
messspannzangen zu verwenden. Falls keine geei-
gneten Messvorrichtungen wie z. B. Druckmessdo-
sen beschafft werden können, ist eine Drehmoment-
kontrolle eines eingespannten Messdorns vorzuneh-
men.
2.6 Festigkeit des zu spannenden Werkstücks
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den
auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,
muß der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft
angemessene Festigkeit haben und darf nur gering-
fügig kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dür-
fen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Her-
steller gespannt und bearbeitet werden!
2.7 Spannbewegungen
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen
usw. werden kurze Wege unter z. T. großen Kräften
in kurzen Zeiten durchfahren.
Grundsätzlich muß deshalb bei Montage-- und Ein-
richtearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene
Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet wer-
den. Sollte allerdings im Einrichtebetrieb auf die
Spannbewegung nicht verzichtet werden können, so
muß bei Spannwegen größer als 4 mm.
eine fest-- oder vorübergehend angebaute Werk-
stückhaltevorrichtung an der Vorrichtung montiert
sein,
oder
eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrich-
tung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier-- und Plan-
spannfuttern) vorhanden sein,
oder
eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorge-
sehen werden,
oder
die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen,
pneumatischen bzw. elektrischen Tipp--Betrieb (ent-
sprechende Steuerung muß möglich sein!) durchge-
führt werden.
Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
von kraftbetätigten Spanneinrichtungen