Maschinenprüfung, 3 betrieb, Allgemeines – JLG M4069 Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
1-3
• Die Maschine nicht in Betrieb nehmen, wenn die Wind-
geschwindigkeit 12,5 m/s (28 mph) überschreitet.
• Die Maschine kann bei Nennumgebungstemperaturen
zwischen -20 und 40 °C (0 und 104 °F) betrieben werden.
Zur Optimierung des Betriebs außerhalb dieses Tempera-
turbereichs ist JLG zu Rate zu ziehen.
Maschinenprüfung
• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, wenn die Inspek-
tionen und Funktionsprüfungen gemäß Abschnitt 2 dieses
Handbuchs durchgeführt wurden.
• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, wenn sie gemäß
den Wartungs- und Inspektionsanforderungen, die im
Wartungs- und Instandhaltungshandbuch der Maschine
beschrieben sind, gewartet wurde.
• Sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorrichtungen ord-
nungsgemäß funktionieren. Eine Veränderung dieser Vor-
richtungen stellt einen Verstoß gegen die Sicherheitsvor-
schriften dar.
DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES
HERSTELLERS ERFOLGEN.
• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder
Aufkleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebsanwei-
sungen fehlen oder unlesbar sind.
• Die Maschine auf Veränderungen an Originalkomponen-
ten prüfen. Sicherstellen, dass jegliche Veränderungen
von JLG genehmigt wurden.
• Ansammlung von Schmutz auf dem Arbeitskorbboden ver-
meiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige Stoffe von
der Fußbekleidung und dem Arbeitskorbboden entfernen.
1.3 BETRIEB
Allgemeines
• Die Maschine niemals für andere Zwecke als die Positio-
nierung von Mitarbeitern und ihrer Werkzeuge und Aus-
rüstung verwenden.
• Vor der Inbetriebnahme muss sich der Benutzer mit den
Merkmalen der Maschine und den Bedienungseigen-
schaften aller Funktionen vertraut machen.
• Niemals eine Maschine in Betrieb nehmen, die eine Stö-
rung aufweist. Wenn eine Störung auftritt, die Maschine
abstellen. Die Einheit außer Betrieb nehmen und die
zuständigen Vorgesetzten benachrichtigen.
• Keine Sicherheitsvorrichtungen entfernen, verändern oder
außer Kraft setzen.