Abschnitt 2. vorbereitung und prüfung – JLG 400CRT Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 2 - VORBEREITUNG UND PRÜFUNG
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– JLG-Scherenbühne –
2-1
ABSCHNITT 2. VORBEREITUNG UND PRÜFUNG
2.1
ALLGEMEINES
Dieser Abschnitt enthält Informationen, die von den Perso-
nen benötigt werden, die dafür verantwortlich sind, die
Maschine in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen,
sowie Prüfungen, die vor dem Einsatz der Maschine
durchgeführt werden. Es ist wichtig, daß die in diesem
Abschnitt enthaltenen Informationen gelesen und verstan-
den werden, bevor die Maschine in Betrieb genommen
wird. Vor dem Einsatz der Maschine sicherstellen, daß alle
notwendigen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden.
Dies trägt dazu bei, die maximale Nutzungsdauer und
einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
WICHTIG
WICHTIG
DA DER HERSTELLER DER MASCHINE KEINE KONTROLLE
ÜBER DIE PRÜFUNGEN UND WARTUNG VOR ORT HAT, UNTER-
LIEGT DIE SICHERHEIT DER VERANTWORTUNG DES BESIT-
ZERS/BEDIENUNGSPERSONALS.
2.2
VORBEREITUNGEN FÜR DEN BETRIEB
Bevor eine neue Maschine in Betrieb genommen wird,
muß sie sorgfältig auf Anzeichen von Transportschäden
geprüft und danach regelmäßig, wie in Absatz 2-3, Prü-
fung nach der Lieferung und regelmäßige Prüfung
beschrieben, geprüft werden. Die Maschine muß während
der Inbetriebnahme und beim Betrieb gründlich auf
Hydrauliklecks geprüft werden. Alle Komponenten sollten
geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Sämtliche Vorbereitungen, die erforderlich sind, um die
Maschine betriebsbereit zu machen, fallen in den Verant-
wortungsbereich des Führungspersonals. Die Vorberei-
t u n g e n e r f o r d e r n E i n s a t z d e s g e s u n d e n
Menschenverstands (z.B. daß die Hubzylinder gutgängig
arbeiten und die Bremsen einwandfrei funktionieren) in
Verbindung mit einer Reihe von Sichtprüfungen. Die obli-
gatorischen Anforderungen finden sich in Absatz 2-4, Täg-
liche Sichtkontrolle.
Es muß sichergestellt werden, daß die Anweisungen in
“Prüfung nach der Lieferung und regelmäßige Prüfung”
und “Funktionsprüfung” vor der Inbetriebnahme der
Maschine ausgeführt werden.
2.3
PRÜFUNG NACH DER LIEFERUNG UND
REGELMÄSSIGE PRÜFUNG
HINWEIS: Diese Maschine erfordert regelmäßige Sicher-
heits- und Wartungsinspektionen durch einen
JLG-Händler.
Eine jährliche Prüfung der Hubplattform ist nicht später als
dreizehn (13) Monate nach dem Datum der vorherigen
jährlichen Prüfung durchzuführen. Die Prüfung ist von Per-
sonen durchzuführen, die als Mechaniker für die jeweilige
Ausführung und das Modell der Hubplattform zugelassen
sind.
Die folgende Prüfliste gestattet eine systematische Prü-
fung, die beim Feststellen von defekten, beschädigten
oder falsch eingebauten Teilen hilft. Die Prüfliste enthält
die zu prüfenden Teile und Bedingungen.
Die regelmäßige Prüfung ist monatlich oder häufiger,
wenn dies wegen der Umgebungsbedingungen oder der
Betriebsbeanspruchung oder -häufigkeit erforderlich ist,
durchzuführen.
Diese Prüfliste gilt auch für Maschinen, die gelagert oder
beanspruchenden oder wechselnden Witterungsbedin-
gungen ausgesetzt wurden, und ist entsprechend anzu-
wenden.
Geländer-Baugruppen
Richtig angebracht, keine losen oder fehlenden Teile,
keine sichtbaren Schäden.
Plattform-Baugruppe
Keine sichtbaren Schäden, frei von Schmutz und Rück-
ständen.
Scherenarme
Keine sichtbaren Schäden, Scheuerstellen und/oder Ver-
formungen.
Stromkabel
Keine sichtbaren Schäden, einwandfrei befestigt.
Drehzapfen
Keine losen oder fehlenden Befestigungsteile, keine sicht-
baren Schäden, keine Anzeichen für Abnutzung von Zap-
fen oder Buchse.
Hubzylinder
Keine Roststellen, Grate, Kratzer oder Fremdkörper auf
der Kolbenstange, keine Lecks.
Rahmen
Keine sichtbaren Schäden, keine losen oder fehlenden
Befestigungsteile, keine Schmutzablagerungen (Ober-
und Unterseite).