5 verpflichtung des betreibers, Handbuch eks schlüsselaufnahme profibus-dp – EUCHNER EKS FSA with Profibus-DP Interface Benutzerhandbuch
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Handbuch EKS Schlüsselaufnahme Profibus-DP
Maschinenrichtlinie muss hierzu eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Das Risiko und die geforderte
Risikominimierung durch technische Maßnahmen müssen nach einer geeigneten Norm ermittelt werden. Für
den Einsatz sind
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
f Das Datensignal (Kanal LB) und der geschaltete Ausgang LA1/LA2 (Kanal LA) müssen entsprechend dem
ermittelten Risiko durch eine sichere nachgeschaltete Auswertung abgefragt werden. Über die Datenleitung
(Kanal LB) wird die Information geliefert, ob ein Schlüssel gesteckt ist oder nicht und welche
Berechtigungsstufe dem Schlüssel zugeordnet ist. Der Ausgang LA1/LA2 (Kanal LA) liefert redundant die
Information, ob ein Schlüssel gesteckt ist oder nicht (unabhängig von der Berechtigungsstufe). Als Kanal LB
kann die Datenleitung oder alternativ der geschaltete Ausgang LB1/LB2 genutzt werden. Der Ausgang
LB1/LB2 liefert (ebenso wie LA1/LA2) nur die Information, ob ein Schlüssel gesteckt ist oder nicht
(unabhängig von der Berechtigungsstufe). Die Nutzung des Ausgangs LB1/LB2 ist optional.
f Die Steuerung muss prüfen, ob der gesteckte Schlüssel zur Betriebsartenwahl berechtigt und, ob die
Berechtigungsstufe auf dem Schlüssel die Arbeit in der aktuell gewählten Betriebsart erlaubt.
f Der Benutzer muss über die Steuerung oder eine andere geeignete Schaltung die entsprechende
Betriebsart anwählen.
f Der Hersteller der Anlage muss prüfen, welche Sicherheitsstufe mit dem Gesamtsystem erreicht wird und,
ob diese für den vorgesehenen Einsatz ausreichenden Schutz vor Gefährdungen bietet.
Information!
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG gibt Hinweise zur Wahl der Betriebsart. Diese Vorgaben sind
unbedingt zu beachten.
Bei der Maschinenplanung und Verwendung der Schlüsselaufnahme sind die einsatzspezifischen nationalen
und internationalen Vorschriften und Normen einzuhalten, wie z. B.
f EN 60204, Elektrische Ausrüstung von Maschinen
f EN 12100-1, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1:
Grundsätzliche Terminologie, Methodologie
f EN 954-1, Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine
Gestaltungsleitsätze
f EN 62061, Sicherheit von Maschinen - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer,
elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme
f EN ISO 13849-1, Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1:
Allgemeine Gestaltungsleitsätze
Eingriffe in die Elektronik der Schlüsselaufnahme, sowie jegliche andere Veränderungen, insbesondere
mechanische Eingriffe und Bearbeitungen sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Gewährleistung und
zum Haftungsausschluss.
Der Einsatz und die Verwendung der Schlüsselaufnahme darf nur gemäß
f diesem Handbuch sowie
f weiterer Unterlagen, auf die in diesem Handbuch verwiesen wird,
erfolgen.
Die EKS Schlüsselaufnahme ist kein Sicherheitsbauteil im Sinne der Maschinenrichtlinie.
Ohne zusätzliche Maßnahmen darf die EKS Schlüsselaufnahme nicht zur Gewährleistung einer
Sicherheitsfunktion eingesetzt werden, insbesondere wenn ein Ausfall oder eine Fehlfunktion des Gerätes die
Sicherheit oder die Gesundheit der Personen im Wirkungsbereich einer Maschine gefährdet.
1.5 Verpflichtung
des
Betreibers
Der Hersteller und der Betreiber des übergeordneten Gesamtsystems, z. B. einer Maschinenanlage, ist für die
Einhaltung der für den speziellen Einsatzfall geltenden nationalen und internationalen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
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Technische Änderungen vorbehalten
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