Anhang a - lasersicherheit, 1 laser-gefahrenklassen, Anhang a – lasersicherheit – Leica Biosystems LPC Operating Manual Benutzerhandbuch

Seite 38: Laser-gefahrenklassen

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Bedienungsanleitung V 1.0 – 06/2010

7.

Anhang A – Lasersicherheit

7.1

Laser-Gefahrenklassen

Der Zweck der Laser-Gefahrenklassen besteht darin, für Benutzer eine deutliche Unterscheidung
der Lasereigenschaften und Gefahren zu bieten, damit die entsprechenden Schutzmaßnahmen
ergriffen werden können. Die Klassifizierung basiert auf dem maximal verfügbaren Output für den
Verwendungszweck. Spezifische Kennzeichnungsanforderungen geben an, dass die Klasse des
Lasers sowie die Emissionswellenlänge(n) und weitere anwendbare Anweisungen zur Vorsorge
auf jeder Kennzeichnung angegeben werden müssen. Die Laser-Klassifizierung wird ebenfalls für
die Bestimmung der Anforderungen zur medizinischen Überwachung der Personen verwendet, die
mit und rund um Laser herum arbeiten.

Die US-Norm zur Lasersicherheit [21 CFR 1040.10], die ANSI Norm [ANSI Z136.1], sowie die interna-
tionale Norm [EN 60825] unterteilen Laser in fünf verschiedene Gefahrenkategorien. Diese Klassen
basieren auf der Kombination von Wellenlängenbereich, Leistung und Emissionsdauer, was zur
Bestimmung des Gefahrengrads und dem Potential für biologische Schäden von Augen und Haut
verwendet wird.

Die der Norm ANSI Z136.1 entnommenen Definitionen sind wie folgt:

Der Leica LPC Laser-Kassettendrucker, Modell LPC, ist wie folgt eingestuft:

KLASSE 1, Laserprodukt, unter Verwendung eines KLASSE 4

embedded

Laser

(5 W, 10,57 – 10,63 µm)

Klasse 1:

Jeder Laser oder Lasersystem, das einen Laser enthält, mit Wellenlängenbereichen von Ultra-
violett bis fernes Infrarot (180 nm – 100.000 nm +), der keine Laserstrahlungsraten aussenden
kann, die Klasse 1 der Grenzwerte der Zugänglichen Strahlung - Accessible Emission Limits
(AEL) nach der Definition von ANSI Z136.1 überschreiten. Dies würde beispielsweise für eine
Aussetzung (für einen Zeitraum von 48 Stunden) für einen 488 nm Laser nicht mehr als 0,2 mW
bedeuten. Grundsätzlich produziert die Laserstrahlung eines Geräts mit der Klassifizierung Klasse
1 keine Gefahren für den Benutzer während des normalen Betriebs. Derzeit sind Laser und
Lasersysteme der Klasse 1 von allen Kontrollmaßnahmen befreit. Die Bezeichnung Klasse 1
gilt nicht für Wartungs- oder Service-Zeiträume, wenn die Sicherheitsvorrichtungen des Ge-
räts aufgehoben oder auf andere Weise entfernt wurden. Die Klasse 1 Umgebung ist wieder
gegeben, wenn das Gerät in den Ursprungszustand zurückgekehrt ist, wobei alle Sicherheits-
vorrichtungen wieder ordnungsgemäß angeschlossen sind.

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