3 hautverletzungen – Leica Biosystems LPC Operating Manual Benutzerhandbuch

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Bedienungsanleitung V 1.0 – 06/2010

7.3.3 Hautverletzungen

Bei der Haut kann UVA (315-400 nm) Hyperpigmentierung und Erythema ver-
ursachen (d.h.: Sonnenbrand). Das Bestrahlen im UVB-Bereich (280-315 nm)
ist für die Haut am schädlichsten. Zusätzlich zur thermischen Verletzung
durch ultraviolette Energie besteht ebenfalls die Möglichkeit der strahlen-
bedingten Karzinogenese durch UVB. Die kürzeren Wellenlängen werden in
den äußeren, toten Schichten der Epidermis (stratum corneum) aufgenom-
men, und die längeren Wellenlängen haben anfänglich einen Pigment ver-
dunkelnden Effekt, gefolgt von Erythema, wenn die Aussetzung einen exzes-
siven Grad erreicht.

Die Gefahren im Zusammenhang mit dem Bestrahlen der Haut sind weniger
gewichtig als die Augenschäden; mit der immer weiter verbreiteten Nutzung
von leistungsstarken Lasersystemen, insbesondere von Ultraviolett-Lasern,
kann die Haut des Personals jedoch extrem gefährlichen Strahlenleistungen
ausgesetzt sein, wenn sie in nicht gekapselten Systemen verwendet werden.

Hautverbrennungen durch Laser können recht schnell passieren und sind
meist von großer Intensität. Schutzkleidung ist immer zu tragen, wenn die
Möglichkeit der direkten Bestrahlung durch Laserstrahlen existiert.

UVC 200-280 nm Strahlung kann Erythema (Sonnenbrand), Hautkrebs und
Verbrennungen verursachen.

UVB: 280-315 nm Strahlung kann beschleunigte Hautalterung, erhöhte
Hautpigmentierung und Verbrennungen verursachen.

UVA: 315-400 nm Strahlung kann Pigmentverdunklung und Haut-
verbrennungen verursachen.

Sichtbar: 400-700 nm Strahlung kann photosensitive Reaktionen und Haut-
verbrennungen verursachen.

Infrarot 700-100.000 nm Strahlung kann Hautverbrennungen verursachen.

7.

Anhang A – Lasersicherheit

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