Anhang a – lasersicherheit – Leica Biosystems LPC Operating Manual Benutzerhandbuch

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Leica LP C

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Klasse 2:

Die Klassifizierung gilt lediglich für kontinuierliche Wellen (CW) und Dauerimpuls-Laser und -
Lasersysteme des sichtbaren Teils des elektromagnetischem Spektrums (400 – 700 nm), das
die Level von Klasse 1, jedoch nicht eine durchschnittliche Strahlungsleistung von 1 mW über-
schreitet.

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Klasse 3a:

Laser und Lasersysteme, die ein zugängliches Output von einmal bis fünfmal der Klasse 1 AEL
für Wellenlängen von weniger als 400 nm oder länger als 700 nm haben oder weniger als
fünfmal der Klasse 2 AEL für Wellenlängen zwischen 400 und 700 nm. Laser dieser Klasse
haben Zwischenleistungsbereiche von 1 - 5 mW.

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Klasse 3b:

Lasers und Lasersysteme mit einem Leistungsbereich von 5 - 500 mW. Dies gilt für Laser mit
Wellenlängenbereichen von Ultraviolett bis fernes Infrarot (180 nm – 100.000 nm +). Diese
Laser und Lasersysteme können bei direktem Strahl in die Augen eine Gefahr darstellen und
können auch beim Blick in diffuse Reflektionen von einer glänzenden Oberfläche bei Winkeln
von weniger als 5 Grad von der Quelle eine Gefahr für die Augen darstellen, wobei jedoch
Klasse 3b Laser keine gefährlichen diffusen Reflektionen von matten (nicht glänzenden) Ober-
flächen produzieren sollten.

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Klasse 4:

Laser und Lasersysteme mit einer Leistung von mehr als 500 mW. Dies gilt für Laser mit
Wellenlängenbereichen von Ultraviolett bis fernes Infrarot (180 nm – 100.000 nm +). Diese
Laser-Klasse stellt die größten Gefahren dar, und es sind sämtliche Vorsorgemaßnahmen zu
ergreifen, um sich von der direkten oder diffusen Aussetzung der Laserstrahlung zu schützen.
Die direkte Strahlung in die Augen kann bei dieser Laser-Klasse zu dauerhaften Schäden füh-
ren. Streustrahlen sind potentielle Brandgefahren, und brennbares Material ist jederzeit außer-
halb der Strahlungswege zu halten.

ANSI Z136.1 verlangt spezifische Kontrollmaßnahmen für jede Laser-Klasse und
die Umgebung, in der sie verwendet wird. Die vorstehende Tabelle gibt einige der
Anforderungen wieder, die ggf. in einer Laborumgebung implementiert werden
müssen. Der Biosystems Laser-Sicherheitsbeauftragte kann über die anwendba-
ren Sicherheitsvorschriften für die Implementierung der geeigneten Kontroll-
maßnahmen für den Bereich, in dem das Gerät verwendet wird, Auskunft geben.

7.

Anhang A – Lasersicherheit

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