Feinschliff – Leica Biosystems SP9000 Benutzerhandbuch

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Betriebsanleitung V 2.2 – 08/2007

6.

Feinschliff

Auf den Grobschliff folgt der Feinschliff mit Leica Feinschleifpaste. Wie in
Abb. 18.1 dargestellt, steht am Ende des Grobschleifvorgangs eine einzelne
Facette. Bei der weiteren Bearbeitung des Messers im Feinschleifvorgang,
wird an der Messerschneide, wie in Abb. 18.2 gezeigt, eine zweite Facette
eingeschliffen.

Die Breite dieser feinen Facette ist unbedeutend. Sie ist von Messer zu
Messer verschieden. Die Breite ist häufig auch von einer Seite eines Mes-
sers zur anderen unterschiedlich. Diese feine Facette sollte aber von einem
Ende des Messers zum anderen etwa gleich breit sein (siehe Lösungsmög-
lichkeiten für typische Schleifprobleme Seite 26). Unter Berücksichtigung
der oben genannten Punkte ist der kritischste Faktor bei der Beurteilung
des Ergebnisses des Feinschleifvorgangs, in welchem Ausmaß die kleinen,
verbliebenen Ausbrüche und Kerben entfernt wurden. Dies ist mit Abstand
von größter Bedeutung! Wie frei von Ausbrüchen und Kerben die Messer-
schneide genau sein muss, hängt natürlich von der Dicke der herzustel-
lenden Gewebeschnitte ab. Mit einer 4 μm tiefen Kerbe im Messer kön-
nen Sie keinen befriedigenden 5 μm dicken Schnitt herstellen, weil dieser
reißen würde. Für 10 μm Schnittdicke kann das Ergebnis jedoch akzep-
tabel sein, wenn auch die Schnitte nicht ganz gleichmäßig sein werden.

Mit Ihrem Leica Messerschleifautomaten . . .

ist es möglich, eine Schneide herzustellen, deren Qualität so hervorragend
ist, dass Sie sie durch anschließendes Abziehen von Hand nur noch
„verschlechtern“ könnten.

Daher nicht abziehen!

Abb. 18.1

Es ist unwesentlich, welche Abzieh-
platte oder welche Seite der Abzieh-
platte Sie verwenden. Hauptsache
ist, dass zuvor sorgfältig sämtliche
Rückstände von Grobschleifpaste
und Schleifpartikeln von Messer und
Platte entfernt wurden. Reinigen un-
ter fließendem Wasser mit einem
handelsüblichen Reinigungsmittel
ist in der Regel ausreichend. An-
schließend trockenwischen.

Abb. 18.2

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