2 produktsicherheit und gefahren, 3 anforderungen an das bedienpersonal, 4 verantwortung des eigentümers – Memmert HPP Life Constant climate chambers Benutzerhandbuch

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D30392 | Stand 10/2014

Sicherheitsvorschriften

1.2 Produktsicherheit und Gefahren

Die Geräte sind technisch ausgereift, werden unter Verwendung hochwertiger Materialien

hergestellt und viele Stunden im Werk getestet. Sie entsprechen dem Stand der Technik und

den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln. Dennoch gehen von ihnen auch bei bestim-

mungsgemäßem Gebrauch Gefahren aus. Diese werden im Folgenden beschrieben.

Warnung!

Nach dem Entfernen von Abdeckungen können spannungführende

Teile zugänglich sein. Sie können beim Berühren einen Stromschlag

erleiden. Vor dem Entfernen von Abdeckungen Netzstecker ziehen.

Arbeiten an der Elektrik dürfen nur Elektrofachkräfte ausführen.

Warnung!

Beim Beschicken des Geräts mit ungeeignetem Beschickungsgut

können giftige oder explosionsfähige Dämpfe oder Gase entstehen.

Dadurch kann das Gerät explodieren und können Menschen schwer

verletzt oder vergiftet werden. Das Gerät darf nur mit Materialien/

Prüfgut beschickt werden, die beim Erhitzen keine giftigen oder

explosionsfähigen Dämpfe bilden (siehe auch Kapitel Bestimmungs-

gemäße Verwendung auf Seite 7).

1.3 Anforderungen an das Bedienpersonal

Das Gerät darf nur von Personen mit gesetzlichem Mindestalter bedient und gewartet wer-

den, die daran eingewiesen wurden und die vorgeschriebene Qualifikation zur Arbeit mit Ver-

suchstieren nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchstierverordnung

(TierSchVersV) haben.
Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Dabei sind die Vorschrif-

ten in der separaten Serviceanleitung zu beachten.

1.4 Verantwortung des Eigentümers

Der Eigentümer des Geräts

ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich und dafür, dass es bestim-

mungsgemäß betrieben wird (siehe Seite 7);

ist dafür verantwortlich, dass Personen, die das Gerät bedienen oder warten sollen,

fachlich dazu geeignet sind,

am Gerät eingewiesen und mit dieser Betriebsanleitung sowie der Betriebsanleitung

für die Konstantklima-Kammer HPP vertraut gemacht werden und

die Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchs-

tierverordnung (TierSchVersV) für die Arbeit mit Versuchstieren erfüllen.

muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen sowie Arbeits- und Tierschutzvor-

schriften kennen und das Personal entsprechend schulen;

ist dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Bestimmungen für die Arbeit mit Versuchs-

tieren eingehalten werden

ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Gerät

haben;

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