Western Digital WD Black2 Dual Drive User Manual Benutzerhandbuch

Seite 21

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WD Black²-Doppellaufwerk

Bedienungsanleitung

ANHANG – 19

1. Rechtsstreitigkeiten. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen
Ihnen und Western Digital Technologies, Inc. und dessen verbundene Unternehmen (gemeinsam als „WDT“
bezeichnet). Im Sinne dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Ausnahmen unter Abschnitt 1 ist unter
„Rechtsstreitigkeit“ jeder Streitfall, Anspruch oder jede Klage zwischen Ihnen und WDT zu verstehen, der bzw.
die aus oder im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von WDT, darunter Hard- und
Softwareprodukte, der vorliegenden Vereinbarung und sonstigen Transaktionen, an denen Sie und WDT beteiligt
sind, entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Streitfall, Anspruch oder die Klage auf einem Vertrag, einer
Garantie, einer Falschdarstellung, einem Betrug, einer unerlaubten Handlung, einem absichtlichen Vergehen,
einem Gesetz, einer Vorschrift, einer Verordnung oder auf einer sonstigen rechtlichen oder billigkeitsgerichtlichen
Grundlage beruht. Ferner wird der Begriff „Rechtsstreitigkeit“ derart ausgelegt, dass er die umfassendste nach dem
Recht zulässige Bedeutung aufweist. SIE UND WDT VEREINBAREN, DASS UNTER „RECHTSSTREITIGKEIT“
GEMÄSS DER HIERIN ENTHALTENEN DEFINITION KEINE ANSPRÜCHE ODER KLAGEANSPRÜCHE
BEZÜGLICH DER DURCHSETZUNG ODER RECHTSGÜLTIGKEIT DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE
VON IHNEN, WDT ODER EINEM UNSERER LIZENZGEBER FALLEN, WOZU ANSPRÜCHE IM ZUSAM-
MENHANG MIT (A) EINER VERLETZUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN, (B) EINER PATENTVER-
LETZUNG, (C) EINER URHEBERRECHTSVERLETZUNG UND EINEM URHEBERRECHTSMISSBRAUCH
SOWIE (D) EINER MARKENVERLETZUNG UND -VERWÄSSERUNG ZÄHLEN.
2. Bindendes Schiedsverfahren.
Sie und WDT vereinbaren ferner Folgendes: (a) Alle Rechtsstreitigkeiten
zwischen den Parteien werden gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen im Rahmen eines Schiedsverfahrens
beigelegt; (b) diese Vereinbarung betrifft eine Transaktion im zwischenstaatlichen Handel und (c) die Auslegung
und Durchsetzung der vorliegenden Vereinbarung unterliegt dem Federal Arbitration Act (9 U.S.C. § 1 ff.).
Ungeachtet des Vorstehenden sind Sie dazu berechtigt, eine Einzelklage beim Bagatellgericht Ihres Bundeslandes
oder Ihrer Stadt einzureichen, wenn die Klage nur vor diesem Gericht anhängig ist. DURCH ANSTRENGUNG
EINES SCHIEDSVERFAHRENS VERZICHTEN SIE AUF IHR RECHT AUF EIN GERICHTSVERFAHREN
VOR EINEM RICHTER ODER VOR GESCHWORENEN. FERNER SIND IHRE BERUFUNGSGRÜNDE
EINGESCHRÄNKT.
Der Schiedsrichter kann Ihnen dieselbe Schadenersatzsumme zubilligen wie ein
ordentliches, zuständiges Gericht. Ferner kann er nur der einzelnen Partei, die Schadenersatz fordert, einen
billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zubilligen, wobei dies auch nur in dem Maße erfolgen kann, wie für diese
Zubilligung nach dem Einzelanspruch dieser Partei angemessen ist. Die Entscheidungen des Schiedsrichters
sind endgültig und von jedem Gericht vollstreckbar, deren Gerichtsbarkeit die Parteien unterliegen.
3. Mitteilung über eine Rechtsstreitigkeit. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit müssen Sie oder WDT zunächst
der jeweils anderen Partei eine Mitteilung über die Rechtsstreitigkeit zukommen lassen, die eine schriftliche
Erklärung umfasst, aus der der Name, die Adresse und die Kontaktdaten der mitteilenden Partei, die Fakten,
die Anlass zur Rechtsstreitigkeit geben, und der geforderte Rechtsschutz hervorgehen (nachfolgend „Mitteilung
über eine Rechtsstreitigkeit“). Die Mitteilung über eine Rechtsstreitigkeit ist an WDT unter folgender Adresse zu
richten: Western Digital Technologies, Inc., ATTN: Legal Department, 3355 Michelson Drive, Suite 100, Irvine,
CA 92612, USA (nachfolgend die „WDT-Mitteilungsadresse“). Die Mitteilung über eine Rechtsstreitigkeit an Sie
ist per Einschreiben an die laut unseren Unterlagen aktuellste Adresse zu schicken. Wenn WDT und Sie nicht
innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine Rechtsstreitigkeit zu einer Einigung
gekommen sind, haben Sie oder WDT das Recht, gemäß der vorliegenden Vereinbarung ein Schiedsverfahren
einzuleiten. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, nach Einsendung und Erhalt der Mitteilung über
eine Rechtsstreitigkeit in gutem Glauben zu handeln und sich um eine Beilegung der Rechtsstreitigkeit vor
Einleiten des Schiedsverfahrens zu bemühen.
4. VERZICHT AUF GRUPPENKLAGEN UND GRUPPENSCHIEDSVERFAHREN. SIE UND WDT
ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEDE PARTEI RECHTSSTREITIGKEITEN NUR
ALS EINZELPERSON UND NICHT ALS KLÄGER ODER GRUPPENMITGLIED EINER INTENDIERTEN
GRUPPEN- ODER SAMMELKLAGE, DARUNTER GRUPPENKLAGEN AUF STAATLICHER ODER
BUNDESSTAATLICHER EBENE, GRUPPENSCHIEDSVERFAHREN ODER KLAGEN ALS „PRIVATE
ATTORNEY GENERAL“, VORBRINGT. DEMENTSPRECHEND IST ES DEM JEWEILIGEN
SCHIEDSRICHTER GEMÄSS DEM IN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG FESTGELEGTEN
SCHIEDSVERFAHREN UNTERSAGT, DIE KLAGEN UND ANSPRÜCHE MEHR ALS EINER PARTEI
OHNE DIE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG ALLER VON EINEM SCHIEDSVERFAHREN BETROFFENEN
PARTEIEN ZU KOMBINIEREN ODER ZUSAMMENZULEGEN.
5. Schiedsverfahren.
Wenn sich eine Partei zur Einleitung eines Schiedsverfahrens entschließt, unterliegt das
Schiedsverfahren den zum Zeitpunkt der Einleitung geltenden Regeln von JAMS („JAMS-Regeln“), die unter
www.jamsadr.com zur Verfügung stehen bzw. unter der Rufnummer 1-800-352-5267 bestellt werden können,
und den in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen. Bei einem Widerspruch zwischen den
JAMS-Regeln und den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die hierin enthaltenen Bestimmungen Vorrang.
Im Rahmen eines Schiedsverfahrens stehen Ihnen alle Rechtsmittel und Abhilfen zu, die Ihnen anderweitig nach
staatlichem, bundesstaatlichem oder lokalem Recht auch zustünden. Alle Rechtsstreitigkeiten sind von einem
einzelnen neutralen Schiedsrichter beizulegen, und beide Parteien haben in angemessenem Maße die Möglichkeit,
bei der Auswahl des Schiedsrichters mitzuwirken. Der Schiedsrichter ist an die Bestimmungen der vorliegenden
Vereinbarung gebunden. Mit Ausnahme der Fragen und Probleme in Bezug auf die Durchsetzbarkeit der
Schlichtungsbestimmung unterliegen alle Angelegenheiten bezüglich dieser Vereinbarung, einschließlich des
Geltungsbereichs der Vereinbarung und der Schiedsfähigkeit einer Rechtsstreitigkeit, der Entscheidungsgewalt
des Schiedsrichters. Sie können sich dazu entschließen, im Rahmen des Schiedsverfahrens an telefonischen
Anhörungen teilzunehmen. Anhörungen, die nicht telefonisch abgehalten werden, haben nach Ihrem Belieben
entweder an einem Ort, der von Ihrem Hauptwohnsitz ohne unzumutbare Anstrengung zu erreichen ist, oder in
Orange County, Kalifornien, stattzufinden.

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