1funktionsbeschreibung, 2sicherheits- und betriebshinweise – Baumer BA DABx AD2T Benutzerhandbuch

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DABx_AD2T_BA_V1_0m.doc

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Baumer Electric AG

01.04.09/rut

Frauenfeld, Switzerland

1

Funktionsbeschreibung

Der DABx AD2T ist ein Verstärker für DMS – Sensoren. Seine Vorteile sind:

Sehr gutes Rauschverhalten auch bei hochdynamischen Anwendungen

Analoges Ausgangssignal

Tarierungsfunktion (RESET)

Verstärkung von 2x¼ DMS-Brücken und DMS-Vollbrücke möglich

2

Sicherheits- und Betriebshinweise

2.1

Bestimmungsgemässer Gebrauch

Der Brückenverstärker darf ausschliesslich in den für ihn spezifizierten Leistungen betrieben
werden.

2.2

Inbetriebnahme

Einbau und Montage des Brückenverstärkers darf ausschliesslich durch eine Elektrofachkraft
erfolgen.

Verdrahtungsarbeiten am Stecker oder im Schaltschrank dürfen nur in spannungsfreiem Zustand
durchgeführt werden.

Betriebsanleitung des Maschinenherstellers beachten.

2.3

Sicherheitshinweise

Vor Inbetriebnahme der Anlage alle elektrischen Verbindungen überprüfen.

Wenn die Montage, das elektrische Anschliessen oder sonstige Arbeiten am Brückenverstärker
nicht fachgerecht ausgeführt werden, kann es zu Fehlfunktionen oder Ausfall des
Brückenverstärkers kommen.

Eine Gefährdung von Personen, eine Beschädigung der Anlage und Betriebseinrichtungen durch
den Ausfall oder eine Fehlfunktion des Brückenverstärkers muss durch geeignete
Sicherheitsmassnahmen ausgeschlossen werden.

Der Brückenverstärker darf nicht ausserhalb der Grenzwerte betrieben werden, welche in den
technischen Daten angegeben sind.

Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zu Fehlfunktionen, Sach- und
Personenschäden führen!

2.4

Transport und Lagerung

Transport und Lagerung nur in Originalverpackung

Brückenverstärker nicht fallen lassen oder grösseren Erschütterungen aussetzen

2.5

Organisatorische Massnahmen

Stellen Sie sicher, dass das Personal die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
„Sicherheits- und Betriebshinweise“ gelesen und verstanden hat.

Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und sicherstellen.

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