1funktionsbeschreibung, 2sicherheits- und betriebshinweise – Baumer BA DABx AD2T Benutzerhandbuch
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DABx_AD2T_BA_V1_0m.doc
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Baumer Electric AG
01.04.09/rut
Frauenfeld, Switzerland
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Funktionsbeschreibung
Der DABx AD2T ist ein Verstärker für DMS – Sensoren. Seine Vorteile sind:
•
Sehr gutes Rauschverhalten auch bei hochdynamischen Anwendungen
•
Analoges Ausgangssignal
•
Tarierungsfunktion (RESET)
•
Verstärkung von 2x¼ DMS-Brücken und DMS-Vollbrücke möglich
2
Sicherheits- und Betriebshinweise
2.1
Bestimmungsgemässer Gebrauch
•
Der Brückenverstärker darf ausschliesslich in den für ihn spezifizierten Leistungen betrieben
werden.
2.2
Inbetriebnahme
•
Einbau und Montage des Brückenverstärkers darf ausschliesslich durch eine Elektrofachkraft
erfolgen.
•
Verdrahtungsarbeiten am Stecker oder im Schaltschrank dürfen nur in spannungsfreiem Zustand
durchgeführt werden.
•
Betriebsanleitung des Maschinenherstellers beachten.
2.3
Sicherheitshinweise
•
Vor Inbetriebnahme der Anlage alle elektrischen Verbindungen überprüfen.
•
Wenn die Montage, das elektrische Anschliessen oder sonstige Arbeiten am Brückenverstärker
nicht fachgerecht ausgeführt werden, kann es zu Fehlfunktionen oder Ausfall des
Brückenverstärkers kommen.
•
Eine Gefährdung von Personen, eine Beschädigung der Anlage und Betriebseinrichtungen durch
den Ausfall oder eine Fehlfunktion des Brückenverstärkers muss durch geeignete
Sicherheitsmassnahmen ausgeschlossen werden.
•
Der Brückenverstärker darf nicht ausserhalb der Grenzwerte betrieben werden, welche in den
technischen Daten angegeben sind.
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zu Fehlfunktionen, Sach- und
Personenschäden führen!
2.4
Transport und Lagerung
•
Transport und Lagerung nur in Originalverpackung
•
Brückenverstärker nicht fallen lassen oder grösseren Erschütterungen aussetzen
2.5
Organisatorische Massnahmen
•
Stellen Sie sicher, dass das Personal die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
„Sicherheits- und Betriebshinweise“ gelesen und verstanden hat.
•
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und sicherstellen.