Yamaha MOTIF X5 Benutzerhandbuch

Seite 306

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Über die Zubehör-Disc

Bedienungsanleitung MOTIF XS

306

2. BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering

unterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise an
deren Quell-Code gelangen.

• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder

teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu
vermieten, zu verleasen oder auf anderen Wegen zu verteilen
oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu erstellen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem

Computer auf einen anderen übertragen oder sie in ein
Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder

gegen die guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.

Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE

basierende Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der
Yamaha Corporation.

Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber
nicht darauf beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe
dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den
nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu
beachten sind.

• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen

ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nicht für
kommerzielle Zwecke verwendet werden.

• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen

nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem öffentlichen
Publikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei denn,
es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der
Urheberrechte vor.

• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser

SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf das
elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des
Inhabers der Urheberrechte verändert werden.

3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der
SOFTWARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam.
Wenn eines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe
dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch
Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzier te
SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und alle
Kopien davon unverzüglich vernichten.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN

Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien
vertrieben wird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen
Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde,
für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum
und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung
von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien
durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten
Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen
zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die
durch Unfälle, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung
beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER
MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS
AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS,
EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN
FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER
DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE

Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der
SOFTWARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die
SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne
Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung
gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA
KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE
ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER
DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER
RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBEN
GENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE
ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT
WERDEN.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND ANGEGEBENE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE
UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN.
YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER
GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE
DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER
UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE.
In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha
aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen
(aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis
der SOFTWARE.

7. ALLGEMEINES

Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen
Recht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht,
ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines
Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und
-verfahren sind am Tokyo District Court in Japan
durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser
Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll
wirksam sein.

8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG

Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der
Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle
mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den
Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen
schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder
Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder
Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn
Sie nicht von einem vollständig authorisierten
Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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