Vertu Constellation (RHV-8) Benutzerhandbuch

Seite 21

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Erste Schritte

Deutsch

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Vertu haftet Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche Einbußen, Schäden, Kosten,
Auslagen oder andere Schadensersatzforderungen, die aufgrund Ihrer
unvollständigen, fehlerhaften, ungenauen, verspätet oder nicht eingegangenen
Anfragen oder Anweisungen oder als Folge eines anderen schuldhaften Verhaltens
Ihrerseits entstehen.

Eine verspätete oder anderweitig misslungene Erfüllung von Vertus
Verpflichtungen in Bezug auf VC-Leistungen begründet weder eine Haftung von
Vertu Ihnen gegenüber, noch gilt sie als Verstoß gegen diese AGB, sofern die
Verspätung oder das Misslingen auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der
Vertu zumutbaren Einflussmöglichkeiten liegen.

Mit Ausnahme der durch Vertu schuldhaft verursachten Todesfälle und
Personenschäden haftet Vertu Ihnen gegenüber nach Maßgabe dieser AGB für
einen Verstoß gegen die danach bestehenden Verpflichtungen nur bis zur Höhe
etwaiger jährlicher Mitgliedsgebühren und des jeweiligen Entgeltes für die zu
erbringenden VC-Leistungen.

Diese Haftungsbeschränkungen sind nur in dem nach dem Gesetz zulässigen
Rahmen anwendbar.

22. Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

Mit Ausnahme von Geldansprüchen seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in
Zusammenhang mit der Nutzung von VC ergebenden Ansprüche nach einem Jahr,
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Vertu von den zugrunde liegenden
Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Bei Annahme
Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb Europas, des
Nahen Ostens oder Afrikas findet englisches Recht Anwendung. Alle sich aus oder
in Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten werden nach der
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem gemäß
dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter abschließend entschieden. Das
Schiedsverfahren wird in London, England, in englischer Sprache durchgeführt.
Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend. Die Parteien sind berechtigt, ein
Urteil oder eine Anordnung eines englischen oder walisischen Gerichtes im
Geltungsbereich einer anderen Gerichtsbarkeit gerichtlich durchzusetzen.

Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb
Asiens und des pazifischen Raumes findet singapurisches Recht Anwendung. Alle
aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB resultierenden Streitigkeiten werden
ausschließlich und endgültig in Singapur nach den Richtlinien des Singapore
International Arbitration Centre (SIAC-Richtlinien) entschieden. Das
Schiedsverfahren findet in Singapur in englischer Sprache statt. Der
Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Parteien sind
berechtigt, den Schiedsspruch im Geltungsbereich einer anderen Gerichtsbarkeit
gerichtlich durchzusetzen.

Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb
des amerikanischen Raumes werden alle sich in Zusammenhang mit dem
Schiedsverfahren ergebenden Streitigkeiten und Fragen nach dem Federal
Arbitration Act (9 U.S.C. §§1 ff.) entschieden. Soweit U.S.-Bundesrecht nichts
anderes vorsieht, finden auf alle Rechtsgeschäfte mit VC und den VC-Anbietern die
Gesetze des Staates Texas mit Ausnahme der Kollisionsnormen Anwendung. Mit
Ausnahme von Geldansprüchen seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in
Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei oder Nutzung von VC ergebenden
Ansprüche nach achtzehn Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder
Vertu von den zugrunde liegenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten
erlangen müssen. Alle sich in Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei oder
Nutzung von VC und der Erteilung von Aufträgen über VC ergebenden
Streitigkeiten werden - zusammen mit etwaigen Gegenansprüchen und
Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften zwischen
Ihnen und Vertu - in einem Schiedsverfahren des Büros der American Arbitration
Association („AAA“) in Dallas (Texas), das in Dallas County (Texas) stattfindet,
endgültig und bindend entschieden, es sei denn, dass Sie ein geistiges
Eigentumsrecht von Vertu, einer seiner Tochtergesellschaften oder eines seiner
Lizenzgeber verletzt haben oder eine solche Rechtsverletzung zu befürchten ist. In
diesem Fall ist Vertu berechtigt, geeignete Rechtsmittel bei einem Staats- oder
Bundesgericht seiner Wahl im Staate Texas oder in einem anderen Staat oder
Bezirk als ausschließlich zuständigem Gericht einzulegen. Alle sich aus oder in
Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten werden vorbehaltlich
anderweitiger Bestimmungen dieser AGB oder schriftlicher Vereinbarungen
zwischen den Parteien nach den Wireless Industry Arbitration Rules der AAA von
einem Einzelschiedsrichter entschieden. Soweit diese AGB keine
Schadenshaftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse enthalten, entscheidet der
Schiedsrichter nach billigem Ermessen, auch hinsichtlich einer angemessenen
Entschädigung, wobei er jedoch nicht auf verschärften Schadensersatz, Ersatz
konkreter Schäden, Ersatz von Folgeschäden oder Strafschadensersatz erkennen
darf. Die obsiegende Partei trägt die Schiedsgebühren der AAA sowie Honorar
und Auslagen des Schiedsrichters. Der Schiedsspruch ist bindend und bei jedem
Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit vollstreckbar. Im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen betreffen Schiedsverfahren nach diesen AGB nur den
konkreten Einzelfall und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Ihnen und Vertu mit Schiedsverfahren verbunden werden, an denen Dritte infolge
einer Sammelklage oder aus anderen Gründen beteiligt sind.

23. Höhere Gewalt

Vertu haftet nicht für durch verspätete oder anderweitig misslungene Erfüllung von
Vertus Verpflichtungen nach diesen AGB verursachte Einbußen und Schäden, die
auf Ausfälle von Geräten, Autorisierungssystemen, Datenverarbeitungssystemen,
Datenübertragungssystemen oder Datenübertragungsstrecken, Streiks,
Aussperrungen, Aufstände, Kriege, Brände, Naturereignisse, Unfälle, Material- und
Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen oder Maßnahmen, eine
Verweigerung von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen, Gesetze, Verordnungen
oder Anordnungen oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches
von Vertu liegen, zurückgehen.

24. Allgemeine Bestimmungen

Überschriften: Die Überschriften der einzelnen AGB-Klauseln dienen zum
leichteren Auffinden der Klauseln und sind nicht Teil dieser AGB. Bei der
Auslegung der AGB sind die Überschriften nicht zu berücksichtigen.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam
oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit und
Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen und nicht
durchsetzbaren Klauseln treten dann diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die
dem Gewollten möglichst nahe kommen.

Kein Verzicht: Ein Versäumnis von Vertu, die Einhaltung einer in diesen AGB
enthaltenen Regelung zu verlangen oder ein Vertu danach zustehendes Recht
auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte und Rechtsbehelfe von Vertu nach
diesen AGB.

Vollständigkeit: Diese AGB regeln den Gegenstandsbereich der AGB vollständig
und endgültig und ersetzen alle anderen diesbezüglichen mündlichen und
schriftlichen Vereinbarungen und Verhandlungen.

Mitteilungen: Jede Partei (d. h. Sie oder Vertu) kann der anderen durch persönliche
Zustellung, per E-Mail, durch Postversand oder per Fax Mitteilungen senden. Die
Mitteilungen sind an die vom Empfänger zuletzt angegebene Kontaktanschrift zu
senden. Die Mitteilungen gelten als zugestellt: (1) bei Versand per Kurier oder auf
anderem persönlichem Lieferweg am Tag der persönlichen Lieferung an die vom
Empfänger vor dem Versand zuletzt angegebene Anschrift des Empfängers; oder
(2) bei Postversand 5 Arbeitstage nach dem Datum des Einschreibens (bei
Luftpost Rückschein erforderlich) an die vom Empfänger vor dem Versand zuletzt
angegebene Anschrift des Empfängers; oder (3) bei Faxversand mit der durch
einen Übertragungsbericht bestätigten Übertragung des Faxes an die vom
Empfänger vor der Übertragung zuletzt angegebene Faxnummer. E-Mail-
Mitteilungen gelten als zugestellt: (1) sobald die E-Mail dem Empfänger zugänglich
ist; (2) sobald der Absender eine Empfangsbestätigung für den Versand der E-Mail
an die gewünschte E-Mail-Adresse des Empfängers erhalten hat; oder (3) 48
Stunden nach Versand der E-Mail. Die E-Mail gilt als nicht zugestellt, wenn der
Absender zu irgendeinem Zeitpunkt eine Mitteilung darüber erhält, dass die E-Mail
dem Empfänger nicht erfolgreich übermittelt wurde. Eine Stornierung von
Aufträgen per E-Mail ist nur wirksam, wenn sie von Vertu ausdrücklich anerkannt
wurde.

Telefon: Vertu ist berechtigt, auf telefonischem Wege Aufträge anzunehmen und
andere Mitteilungen zu bestätigen, entgegenzunehmen oder vorzunehmen.
Telefonische Mitteilungen seitens Vertu haben dieselbe Rechtswirksamkeit wie
schriftliche Mitteilungen.

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