Pfl ege und wartung – Lukas R 430 Benutzerhandbuch

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8.2 Hydraulikaggregat

8.3 Schlauchleitungen

Nach Arbeitsende muss das Aggregat stillgesetzt werden.

Das Entkuppeln erfolgt wie im Kapitel “Anschluss der Geräte” beschrieben.
Achten Sie darauf, anschließend die Staubschutzkappen wieder auf die Kupplungen
aufzustecken.

9. Pfl ege und Wartung

ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!

WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine
den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung
unbedingt erforderlich.

Durchzuführende Prüfungen:

Sichtprüfung
Rettungszylinder
• Zylinder und Kolbenstange ohne Beschädigung und Deformation,
• Richtiger und fester Sitz der Krallen,
• Zustand der Krallen (Ausbrüche),
• Allgemeine Dichtheit (Leckagen),
• Gängigkeit des Sterngriffes,
• Griffrohr vorhanden und fest,
• Beschilderung vollständig und lesbar,
• Kupplungen leicht kuppelbar,
• Staubschutzkappen

vorhanden.

Schläuche
• Sichtkontrolle auf offensichtliche Beschädigungen,
• Kontrolle auf Leckagen.

Funktionsprüfung
• Kolbenhub in voller Länge aus- und einfahrbar (siehe Kapitel “Technische Daten),
• einwandfreies Aus- und Einfahren bei Sterngriffbetätigung.
• keine weitere Bewegung der Kolbenstange bei Unterbrechung der Ventilbetätigung

während des Verfahrens (Totmannschaltung).

Die Geräte unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb ist nach jedem
Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal jährlich. Dadurch sind
frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen Ersatz dieser
Verschleißteile Brüche vermieden werden. Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit
oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten
Sie hierzu auch die entsprechend gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in
Bezug auf die Wartungsintervalle von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland
sind regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der Gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV) vorgeschrieben.

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