JLG 450AJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 31

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ABSCHNITT 3 - VERANTWORTUNG DES PERSONALS UND SCHALTANLAGEN

3122063

– JLG Lift –

3-1

ABSCHNITT 3. VERANTWORTUNG DES PERSONALS UND SCHALTANLAGEN

3.1

ALLGEMEINES

DA DER HERSTELLER KEINE UNMITTELBARE KONTROLLE ÜBER
DIE ANWENDUNG UND BEDIENUNG DER MASCHINE HAT,
UNTERLIEGT DIE EINHALTUNG DER FÜR DIESEN BEREICH GEL-
TENDEN MASSNAHMEN ZUR UNFALLVERHÜTUNG DER VERANT-
WORTUNG VON BENUTZER UND BEDIENUNGSPERSONAL.

Dieser Abschnitt enthält die zum Verständnis der verschie-
denen Steuerfunktionen erforderlichen Informationen.
Dazu gehören die Betriebsmerkmale, Leistungsgrenzen,
Funktionen und Anwendungszwecke der Schaltanlagen
und Anzeigen. Für den Benutzer ist es wichtig, erst das
Handbuch zu lesen, die ordnungsgemäße Vorgehens-
weise zu verstehen und dann erst den Betrieb aufzuneh-
men. Diese Vorgehensweise versichert eine lange
Lebensdauer der Maschine und sicheren Gebrauch.

3.2

PERSONALSCHULUNG

Die Arbeitsbühne ist eine Personen-Beförderungsanlage;
es ist daher wichtig, daß die Bedienung und Wartung der
Anlage nur durch qualifizierte Fachkräften erfolgt, die
bewiesen haben, daß sie den zweckmäßigen Betrieb und
die Wartung der Maschine verstehen. Es ist ebenfalls
wichtig, daß sich das für den Betrieb und die Wartung der
Maschine zuständige Personal einer gründlichen Schu-
lung und Einarbeitungszeit unterzieht, um vor dem tat-
sächlichen Betrieb mit den Betriebsmerkmalen vertraut zu
werden.

Personen, die sich unter dem Einfluß von Alkohol oder
Drogen befinden, oder die an epileptischen Anfällen,
Schwindelanfällen oder Verlust der Körperbeherrschung
leiden, dürfen auf keinen Fall die Maschine bedienen.

Schulung des Bedienpersonals

Die Schulung des Bedienpersonals muß die nachstehend
beschriebenen Anweisungen umfassen:

1.

Betrieb und Begrenzungen der Bühnen-, Boden-
und Notschaltanlagen und der Sicherheitssysteme.

2.

Kenntnis und Verständnis dieses Handbuches, der
Beschriftungen der Steuerungen sowie der Anwei-
sungen und Warnungen an der Maschine selbst.

3.

Kenntnis und Verständnis aller vom Arbeitgeber und
von den behördlichen und lokalen Verwaltungsorga-
nen herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrif-
ten, einschließlich der Unterweisung im Erkennen
und Vermeiden von möglichen Gefahren am Arbeits-
platz; mit besonderer Aufmerksamkeit in bezug auf
die zu verrichtenden Arbeiten.

4.

Ordnungsgemäße Anwendung aller erforderlicher
Schutzvorrichtungen für das Bedienpersonal,
besonders das Tragen eines Sicherheitsgeschirrs
oder einer sonstigen genehmigten Absturzschutz-
vorrichtung mit einer Sicherheitsleine, die zu jeder
Zeit an der Bühne befestigt ist.

5.

Ausreichendes Verständnis der mechanischen
Arbeitsweise der Maschine, um tatsächliche und
potentielle Funktionsstörungen zu erkennen.

6.

Die sicherste Methode für den Betrieb in der Nähe
von Hindernissen, die über der Maschine liegen, in
der Nähe von anderen in Betrieb befindlichen
Maschinen, sowie von Hindernissen, Vertiefungen,
Löchern, Abhängen usw. auf der Standfläche.

7.

Methoden zum Schutz gegen Gefahren in bezug auf
Freileitungen.

8.

Sämtliche anderen Anforderungen für eine spezifi-
sche Aufgabe oder Maschinenanwendung.

Schulungsleitung

Die Schulung muß unter der Leitung eines befugten
Maschinenführers oder Vorgesetzten im freien Gelände,
auf dem keinerlei Hindernisse vorhanden sind, durchge-
führt werden, bis die anzulernende Kraft in der Lage ist,
das Fahrzeug auf engem Raum sicher zu bedienen.

Verantwortung des Bedienpersonals

Das Bedienpersonal muß angewiesen werden, daß es
dafür verantwortlich und dazu befugt ist, im Fall von Funk-
tionsstörungen der Maschine oder von anderen, die
Sicherheit gefährdenden Situationen in der Arbeitsumge-
bung die Maschine abzuschalten und weitere Anweisun-
g e n v o n Vo r g e s e t z t e n o d e r e i n e m a u t o r i s i e r t e n
JLG-Vertragshändler einzuholen.

HINWEIS: Der Hersteller oder Händler wird bei Anlieferung

der ersten Maschine(n) qualifizierte Fachkräfte als
Ausbilder zur Verfügung stellen und im Anschluß
daran, wenn dies vom Benutzer oder dem
Bedienpersonal verlangt wird.

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