JLG X14J Operator Manual Benutzerhandbuch

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7.9 PRÜF‑ UND WARTUNGSINTERVALLE

Alle JLG Arbeitsbühnen müssen gemäß den folgenden Vorschriften überprüft, getestet und
gewartet werden. In der Betriebs‑ und Wartungsanleitung finden Sie die komplette Liste, die
empfohlenen Intervalle, sowie die korrekte Vorgehensweise bei der Durchführung der Kon‑
trollen und Inspektionen.

A‑ TÄGLICHE INSPEKTIONEN VOR DEM MASCHINENSTART

Alle Bestandteile, die in direktem Zusammenhang mit den Sicherheitsvorgängen der Arbeit‑
sbühne stehen und deren Zustand sich beim täglichen Gebrauch verändern kann, müssen
täglich vom Bediener überprüft werden.
Die im Folgenden aufgeführten Bestandteile müssen regelmäßig kontrolliert werden, auch
während des Gebrauchs und in den Abständen zwischen den regulären Inspektionen:

1.

Kontrollieren, ob die jeweiligen Flüssigkeitsstände , wie Motoröl, Kühlmittel und Batte‑
rieflüssigkeit ausreichend sind.

2.

Hydraulikschläuche auf undichte Stellen oder lockere Verbindungen kontrollieren.

3.

Nachprüfen, ob alle Schlauchschnellwechsler korrekt angeschlossen sind

4.

Struktur‑Bestandteile auf offensichtliche Beschädigungen, defekte Teile und Risse an
den Schweißnähten kontrollieren.

5.

Kontrolle der Einstiegsleitern, die unbeschädigt und sicher an der Arbeitsbühne befe‑
stigt sein müssen.

6.

Funktionssteuerung oder Notsteuerung auf ordnungsgemäßen Betrieb kontrollieren.

7.

Sauberkeit der Warnschilder und –Aufkleber, Lesbarkeit der Steuerungssignale, der
nominellen Tragfähigkeit und des Arbeitshandbuchs sicherstellen.

8.

Kontrolle der Arbeitsbühne auf fehlende oder lose Teile, Stifte und Sperrbolzen.

9.

Arbeitsbühnenbasis auf strukturelle Schäden, Löcher, Risse an den Schweißnähten, Sch‑
mutz, Schmiermittel oder Öl, die Gefahren verursachen können, kontrollieren.

10. Kontrolle der Zugangswege zur Erleichterung der Bewegungen.
11. Kontrolle des Schutzsystems.
12. Kontrolle des Sicherheitssystems.
13. Kontrolle auf korrekte Funktionsweise von Hubfunktionen, Drehung und Antrieb.
14. Kontrollieren der korrekten Funktionsweise der Bremsen beim Anhalten.
15. Kontrolle der Stützfüße.

B – PERIODISCHE INSPEKTIONEN

Diese Inspektion muss monatlich oder nach 200 Betriebsstunden durchgeführt werden. Die
Intervalle zwischen den Inspektionen können je nach Gebrauchsart der Arbeitsbühne, des
Schwierigkeitsgrads der Anwendung und der Arbeitsbedingungen abweichen. Die periodi‑
schen Inspektionen müssen von Fachpersonal durchgeführt werden. Neben den Kontrollen
des Punkts A, müssen während dieser Inspektion auch die folgenden Kontrollen durchgeführt
werden:
1.

Kontrolle der Bolzen und Muttern

2.

Kontrolle der Hydraulikfilter auf:

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GELENKARM‑HEBEBÜHNE X14J

JLG

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