JLG X14J Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 113

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GELENKARM‑HEBEBÜHNE X14J

JLG

D – STRUKTURELLE INSPEKTIONEN

Eine strukturelle Inspektion hat den Zweck, die strukturelle Integrität der kritischen Bauteile
der Arbeitsbühne zu überprüfen und muss in folgenden Situationen durchgeführt werden:
1.

Nach 10 Jahren ab dem Baujahr, danach alle 5 Jahre;

2.

Nach jedem tatsächlichen, verdächtigen oder potenziellen Schaden, der bei einem Unfall
entstanden ist und der die Integrität oder die Stabilität der Arbeitsbühne potenziell
beeinflussen könnte. Als solcher Unfall könnten ein elektrischer Kurzschluss, ein Stoß,
ein Sturz, ein Aufprall oder Fälle von Überlastung oder Nachgeben der Stabilität gelten;

3.

Nach einer Besitzübertragung, außer wenn die Maschine mit der kompletten Dokumen‑
tation der Kontrollabschnitte, inklusive der Wartungs‑ und Inspektionsberichte geliefert
wurde.

Die strukturelle Inspektion muss von einem Fachingenieur durchgeführt werden. Während
dieser Inspektion ist Folgendes zu tun:

1.

Berücksichtigung der Wartungsvergangenheit der Arbeitsbühne hinsichtlich der
Betriebsstunden, des Maßes an strenger Einhaltung, der Bedieneranzahl und des Bedie‑
nerwechsels;

2.

Wartungs‑ und Inspektionsberichte der Arbeitsbühne überprüfen;

3.

Leistungsgrad aller Funktionssteuerungen kontrollieren;

4.

Visuelle Inspektion der Arbeitsbühne durchführen;

5.

Alle Berichte des Herstellers bezüglich der Arbeitsbühne inklusive der Sicherheitsberich‑
te in die Erwägungen mit einbeziehen.

E – WARTUNG

Vor Beginn von Einstellungen und Reparaturen an der Arbeitsbühne, müssen folgende Vor‑
sichtsmaßnahmen getroffen werden:

1.

Der Generatorsatz muss gestoppt und alle Anlassarten müssen desaktiviert werden;

2.

Alle Steuerungen auf OFF stellen und alle Betriebssysteme durch Bremsen, Sperren oder
andere Vorrichtungen gegen unwillkürliche Bewegungen sichern;

3.

Die Bereiche der Arbeitsbühne, die zum Heben oder Drehen dienen , müssen entweder
völlig gesenkt werden, oder, sollte dies nicht möglich sein, mittels Sperren oder Stützen
gesichert werden, um Stürze zu verhindern;

4.

Vor dem Lockern oder Entfernen von Hydraulikbestandteilen, muss aus allen Hydrau‑
likkreisläufen der Druck des Hydrauliköls genommen werden;

5.

Anbringen von Sicherheitsstützen oder ‑riegel wo möglich;

6.

Weitere Vorsichtsmassnahmen müssen wie in der Betriebs‑ und Wartungsanleitung
angegeben getroffen werden.

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