Importante achtung – JLG X14J Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 142

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8.3.1 W

IE UND WO DIE

A

RBEITSBÜHNE ANZUHÄNGEN IST

Um die Arbeitsbühne anzuheben, muss diese an allen Stützfüßen mit den dafür vorgesehe‑
nen Befestigungsösen eingehakt werden, wie im nachfolgend abgedruckten Foto gezeigt.

Es ist strengstens verboten, nicht alle vier Füße einzuhängen, die Maschine wäre nicht ausba‑
lanciert. Außerdem ist es obligatorisch, vier separate Seile, Ketten oder Schlingen einzuset‑
zen; auf diese Weise führt der Bruch oder eine falsche Verankerung eines Verbindungsmit‑
tels nicht zu gefährlichen Lastbewegungen.

8.3.2 W

OMIT DIE

A

RBEITSBÜHNE ANZUHEBEN IST

Die Hebezeuge müssen einen guten Erhaltungszustand aufweisen und gemäß den von
deren Herstellerangaben verwendet werden. Da die Masse der Arbeitsbühne nicht glei‑
chmäßig auf die vier Stützfüße verteilt ist, muss die mindestens erforderliche Tragfähigkeit
jedes der vier eingesetzten Seile, Ketten oder Schlingen:
Mindestens 600 kg und ihre Länge mindestens 2,5 m betragen und untereinander gleich
sein.
Die Breite der Schlingen darf nicht über 40 mm, die der Ketten nicht über 25 mm, der Durch‑
messer der Seile nicht über 25 mm betragen.

Die Verwendung von Seilen, Ketten oder Schlingen mit einer Länge von weniger als 2,5 m
kann bleibende Schäden an den Stützfüßen der Maschine verursachen.

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GELENKARM‑HEBEBÜHNE X14J

JLG

IMPORTANTE

ACHTUNG

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