JLG X14J Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 83

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GELENKARM‑HEBEBÜHNE X14J

JLG

X14JR0440113

6.4.11 B

EWEGEN DES

A

RBEITSKORBES

Nachdem die Maschine ordnungsgemäß abgestützt wurde (Symbol an Pos. 5 überprüfen),
kann der Arbeitskorb bewegt werden.

Es ist strengstens verboten, Material jedweder Art in den Arbeitskorb zu laden, wenn
die Maschine nicht abgestützt und vollständig geschlossen ist. Zum Be‑und Entladen
des Arbeitskorbs muss das Symbol an Position 6 der Fernbedienung angezeigt sein.
Das Laden von Material in den Arbeitskorb, wenn dieser angehoben ist (z. B. von
Dächern, Balkonen usw.), führt unvermeidbar zum Umkippen der Maschine und
bringt damit die Besatzung und das Bodenpersonal in Lebensgefahr.

Es ist strengstens verboten, die Maschine zum Heben von Lasten zu verwenden,
weder im Arbeitskorb, noch auf andere Weise an der Struktur angebracht; die
Maschine kann zwei Personen (je 80 kg) plus 40 kg Werkzeug heben, oder, bei
Verwendung des Korbarms, eine Person (80 kg) und 40 kg Werkzeug.

Beim Absenken der Maschine besteht an der Stelle, wo die oberen Auslegerarme auf
die unteren aufsetzen, die Gefahr des Abscherens, auf die entsprechend durch Auf ‑
kleber hingewiesen wird; der Bediener hat jedoch dafür zu sorgen, alle Personen, die
sich zu nah an diesem Bereich befinden, zu entfernen.

Es ist besonders auf Hindernisse zu achten, die mit Teilen der Maschine bei deren
Bewegung zusammenstoßen können. Vor Ausführung IRGENDWELCHER Bewegun‑
gen ist sicherzustellen, dass für KEIN Teil der Maschine Behinderungen bestehen
(Astwerk, vorstehende Gebäudeteile usw.).

Es ist strengstens verboten, bei der Benutzung der Maschine Gegenstände in den Korb zu
bringen, die dem Wind eine große Angriffsfläche bieten (z. B. großflächige Werbeschil‑
der), auch wenn dabei die Traglastgrenzwerte der Maschine eingehalten werden.

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