6 einbau, 1 dimensionierung der zuleitung, 2 dimensionierung der abblaseleitung – Richter LPV/F Series Low-Pressure Safety Valves Benutzerhandbuch

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Baureihe LPV-A/F, LPV-D/F

Seite 9

9530-010-de

Revision 03

TM 7464

Ausgabe 02/2009

6

Einbau

Die Einbaubedingungen nach AD 2000 Regelwerk
A2 bzw. TRD721 sind einzuhalten. Sie sind eine
wesentliche Voraussetzung für den sicheren
Betrieb der Armatur.

Armatur auf Transportschäden untersuchen,
beschädigte Niederdruck-Sicherheitsventile dürfen
nicht eingebaut werden.
Vor dem Einbau die Armatur und die anschließen-
de Rohrleitung von Verschmutzung, insbesondere
von harten Fremdkörpern, sorgfältig reinigen.
Feststoffe

gefährden

die

weichdichtenden

Kunststoff-Präzisionsdichtflächen von Ventilsitz
und Ventilkegel, bleibende Undichtigkeiten des
Ventils können entstehen.
Beim Einbau ist auf ein korrektes Anzugsmoment,
fluchtende Rohrleitungen und spannungsfreie
Montage zu achten.
Temperaturbedingte

Längenänderungen

der

Rohrleitungen sind zu berücksichtigen, z. B. durch
Einbau von Kompensatoren.
Flanschabdeckungen entfernen.
Das Ventil positionieren und ausrichten. Dann die
Rohrleitungsschrauben kreuzweise mit einem
Drehmomentschlüssel anziehen.
Anzugsmomente siehe Abschnitt 1.4.

6.1 Dimensionierung der

Zuleitung

Der zulässige Druckverlust der Zuleitung darf
3% des Ansprechdruckes des Niederdruck-
Sicherheitsventils nicht überschreiten.

Die Bestimmung des Druckverlustes bezieht sich auf
den maximalen Durchfluss des Ventils bei 110% des
Ansprechdruckes und 110% der zuerkannten
Ausflussziffer.

Ein übermäßiger Druckverlust am Eintritt des
Niederdruck-Sicherheitsventils kann ein schnelles
Öffnen und Schließen des Ventils oder Flattern
verursachen.
Flattern führt zu einer Abnahme der Abblaseleis-
tung und kann zu einem unzulässigen Druckans-
tieg im System und zu einer Beschädigung der
Ventilsitzdichtflächen führen.
Die Zuleitung darf niemals kleiner sein als die
Eintrittsnennweite

des

Niederdruck-Sicher-

heitsventils.
Zuleitungen so kurz wie möglich verlegen.
Die Armatur nach Möglichkeit direkt auf den
abzusichernden Behälter installieren.
Den Behälterstutzen im Einlauf mit Fase oder
besser mit Radius ausführen.
Ein konisch gestalteter Einlaufstutzen hat die
strömungstechnisch günstigste Form.

6.2 Dimensionierung der

Abblaseleitung

Abblaseleitungen sind so zu dimensionieren,
dass die sichere Funktion der Armatur bei
allen zu erwartenden Betriebsbedingungen
gewährleistet ist.

Das Medium ist beim Abblasen so abzuführen, dass
weder Menschen noch Umwelt gefährdet werden. Die
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. UVV, BimSchG
oder TA-Luft) sowie die örtlichen Vorschriften (z. B.
Werksnormen) sind einzuhalten.

Es darf keine Möglichkeit bestehen, dass das
Ventil durch Absperreinrichtungen unwirksam wird.

6.2.1 Zulässiger Gegendruck

Die Abblaseleitung darf niemals kleiner als die
Austrittsnennweite

des

Niederdruck-

Sicherheitsventils sein.

Der max. zulässige Gegendruck beträgt 15% vom
Einstellüberdruck. Er darf nicht überschritten
werden. Eine Abblasleistungsminderung wird somit
vermieden.

Detaillierte Anweisungen zur Berechnung der Zu- und
Abblaseleitung enthält die Richter Druckschrift
"Chemie-Sicherheitsventile planen und einsetzen".
Diese kann bei Richter angefordert werden.

6.2.2 Kondensatableitung

Horizontal verlaufende Rohrleitungen sind mit Gefälle
vom Ventil weg zu verlegen. Das flüssige Medium
kann sich nicht im Armaturengehäuse aufstauen bzw.
bei Gasen kann sich kein Kondensat im Gehäuse
ansammeln.
Werden Abblaseleitungen mit geodätischem Niveau-
unterschied verlegt (z. B. für Dämpfe oder Gase vom
Ventil aus mit 90°- Krümmer senkrecht nach oben),
darf der Rohrbogen nicht direkt hinter dem Ventil
angeordnet werden.
Es muss zuerst ein horizontales Rohrstück mit Gefälle
dem Ventil nachgeschaltet werden.
Am tiefsten Punkt der Leitung muss eine Entwässe-
rungsmöglichkeit sein. Diese Öffnung für die
Kondensatableitung muss tiefer liegen als der
Strömungsraum des Gehäuses.
Leitungen für die Abführung des Kondensats sind mit
ausreichenden Querschnitten zu bemessen. Sie sind
mit Gefälle zu verlegen und müssen ein gefahrloses
Abfließen des Mediums sicherstellen.

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