5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Vorsicht – BINDER KB 23 Benutzerhandbuch

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KB (E3.1 + E5.1) 11/2014

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Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es

darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)

vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden

gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation

eingehalten werden.

18.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.

Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte

den BINDER Service.

Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen

Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es

darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)

vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden

gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation

eingehalten werden.

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