Flowserve MENBLOC Benutzerhandbuch

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MENBLOC BETRIEBSANLEITUNG DEUTSCH 71576696 - 02/13

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flowserve.com

5.7.5 Geförderte Flussmenge
Die Durchflussmenge darf nicht ausserhalb der
min. und max. zulässigen Grenzen für sicheren
Fluss fallen, die auf der Pumpenleistungskurve
oder auf dem Datenblatt angegeben sind.

5.8 Pumpe für Lebensmittelprodukte
oder Trinkwasser

Wenn die Pumpe dazu dienen soll,
Lebensmittelprodukte oder Trinkwasser zu fördern,
dann darf sie ausschließlich für diesen Zweck
verwendet werden und für keine anderen
Anwendungen. In diesem Fall ist es erforderlich,
die folgenden Empfehlungen zu befolgen.

5.8.1 Reinigung vor dem Betrieb
Pumpen, die für die Förderung von
Lebensmittelprodukten oder Trinkwasser
verwendet werden, müssen sowohl vor der ersten
Inbetriebnahme als auch nach Auswechseln von
Ersatzteilen, die mit der geförderten Flüssigkeit in
Kontakt kommen, gereinigt werden.

Die Reinigung der Pumpe nach der
Inbetriebnahme hängt von den Anwendungs- und
Betriebsbedingungen ab. Die Person, die für das
Erstellen des Reinigungsverfahrens verantwortlich
ist, muß sich vergewissern, daß dieses Verfahren
den Anwendungs- und Betriebsbedingungen der
Pumpe angepaßt ist und die örtlich geltenden
Vorschriften erfüllt.

6 WARTUNG

6.1 Allgemeines

Wenn Riemen verwendet werden, sollte

deren Montage und Spannung während der
regelmässigen Wartung überprüft werden.

In einer staubigen oder verschmutzen

Umgebung, sollte die Anlage regelmässig
überprüft werden, um Staubansammlung an den
Freiräumen, Lagern und Motoren zu vermeiden.

Der Werksbetreiber ist dafür verantwortlich,

dass alle Wartungs, Inspektions- und
Montagearbeiten von befugten und qualifizierten
Personen durchgeführt werden, die durch
aufmerksames Lesen des Handbuchs ausreichend
mit dem Objekt vertraut sind.(S. auch Abschnitt
1.6.2).

Alle Arbeiten müssen bei stillstehender Maschine
durchgeführt werden, wobei das korrekte
Verfahren zum Abschalten der Maschine
einzuhalten ist, wie in Abschnitt 5.6 beschrieben.

Nach Beenden der Arbeiten müssen alle
Schutzgitter und Sicherheitsvorrichtungen wieder
installiert werden und operationell sein. Vor
Wiedereinschalten der Maschine müssen die
entsprechenden Anweisungen in Abschnitt 5,
Inbetriebnahme, Einschalten, Betrieb und
Abschalten
beachtet werden.

Öl- oder Fettverluste können den Boden
schlüpfrig machen. Alle Wartungsarbeiten
sollten deshalb immer mit dem Reinigen des
Arbeitsplatzes beginnen und enden.

Sollten für die Wartung und Überwachung der
Maschine Treppen, Geländer oder Plattformen
nötig sein, so sind diese so zu installieren, daß der
Zugang zu allen Zonen in denen Inspektions- oder
Wartungsarbeiten durchgeführt werden, leicht und
ohne Gefahr für das Betriebspersonal
sichergestellt ist. Diese Installation darf jedoch
nicht eventuelle Montagearbeiten behindern, und
desgleichen muß ein Zugang für die notwendigen
Hebezeuge möglich gemacht werden.

Wird Druckluft oder ein anderes nicht brennbares
Gas zur Reinigung der Maschine benutzt, muß das
Arbeitspersonal die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen treffen. Das Anlegen von
Schutzbrillen ist ein Minimum. Der Luft- oder
Gasstrahl darf nicht auf ungeschützte Körperteile
oder gegen andere Personen gerichtet werden.
Druckluft oder Gas darf nicht zur Reinigung von
Kleidern benützt werden.

Vor allen Instandhaltungsarbeiten müssen die
entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen
werden, um eine versehentliche Inbetriebsetzung
unmöglich zu machen. An den Schaltelementen
muß ein Warnschild angebracht werden mit der
Aufschrift (Beispiel): "Arbeiten an der Maschine,
Lebensgefahr bei Inbetriebsetzung"
.

Am Schaltschrank sind folgende Vorkehrungen zu
treffen: Der Anlaufschalter muß in offener Stellung
verriegelt werden, und die Sicherungen müssen
herausgenommen werden. Ein Warnschild mit der
Aufschrift wie z.B. "Arbeiten an der Maschine:
nicht einschalten"
muss am Sicherungskasten
oder Hauptschalter angebracht werden.

Zur Reinigung der Teile dürfen weder
feuergefährliche Lösungsmittel noch
Kohlenstofftetrachlorid benützt werden. Bei allen
Reinigungsarbeiten, bei denen Lösungsmittel
benützt werden, sollte sich das Personal gegen
giftige Gase schützen.

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