Sicherheitshinweise ro, 880 a/c/k/r - ro, 889 b/c/k – ROCKINGER RO 880 A C K R B Benutzerhandbuch

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Die Sicherheitshinweise sind in einem Kapitel zusammen-
gefasst. Dort wo der Benutzer des Anhängebocks ge fähr-
det ist, sind in den einzelnen Abschnitten die Sicherheits-

hinweise wiederholt und mit dem neben abgebildeten Gefahren-
zeichen markiert.

Für die Bedienung, Wartung und Montage sind nachfolgend aufgeführte
Sicherheitshinweise zu beachten.

Sicherheitshinweise Bedienung

x Beim Umgang mit Anhängevorrichtungen, Zugmaschinen und

Anhängern gelten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des
jeweiligen Landes.

x Entsprechende Sicherheitshinweise in den Betriebsanleitungen der

Zug

maschinen- und Anhängerhersteller behalten weiterhin ihre

Gültigkeit und sind einzuhalten.

x Anhängeböcke und Anhängekupplung nur in technisch einwand-

freiem Zustand verwenden.

x Anhängeböcke nur von autorisierten Personen oder Werkstätten

einbauen lassen.

x Nur homologierte Zugvorrichtungen in den Anhängebock einsetzen.
x Nur Kupplungen mit der entsprechenden Spurweite der Kupplungs-

trägerplatte verwenden.

x Auf Sitz und Sicherung eingerasteter Haltebolzen achten.

Sicherheitshinweise Wartung

x Bei den Wartungsarbeiten nur die vorgegebenen Schmiermittel ver wenden.
x Die Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchge-

führt werden.

Sicherheitshinweise Montage

x Die Montage darf nur von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
x Die Montage muss unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhü-

tungsvorschrift und den technischen Regeln für mechanische Einrich-
tungen erfolgen.

x Es dürfen nur original ROCKINGER-Bauteile verwendet werden.
x Hinweise des Fahrzeugherstellers und deren Aufbaurichtlinien sind zu

beachten, z. B. Befestigungsart, Freiräume u.s.w.

x Alle Verschraubungen mit den vorgeschriebenen Anziehdrehmomenten

festziehen.

x Der Anbau des Anhängebockes muss nach der vorliegenden Montage-

und Betriebsanleitung erfolgen und darf nur an land- oder forstwirtschaft-
lichen Zugmaschinen nach Richtlinie 74/150/EWG durchgeführt werden.

x Typenschilder und Warnhinweise müssen vor der Inbetriebnahme des

Anhängebockes gut lesbar sein und dürfen nicht unkenntlich gemacht
werden. Lackreste oder Schutzfolien müssen entfernt werden.

Anhängeböcke sind bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeug-
verbindungsteile, an die höchste Sicherheitsanforderungen
gestellt werden.

Veränderungen jeglicher Art schließen Gewährleistungsansprüche aus
und führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum
Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis.

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