A vorsicht, A gefahr – Snorkel X33RT-sn10131+ Benutzerhandbuch

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12. Brandbekämpfung und Chemikaliensicherheit

SR3370 & SR2770 – 13184A

Rev A

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liche Schutzausrüstung benutzen. Verschüt-
tung eindämmen. Verhindern, dass Flüssigkeit
in Kanalisation und Wasserläufe fließt oder ei-
ne Gefahr für das Grundwasser wird. Mit saug-
fähigem Material – z. B. Sägemehl, Sand –
aufnehmen. Aufschaufeln bzw. Aufkehren.

Hitze-, Funken-, Brandquellen, mögliche
Schlageinwirkung und Friktion unterbinden
und elektrische Geräte, einschließlich Ver-
brennungsmotoren und Elektrowerkzeuge,
beseitigen. Alle für die Aufräumarbeit einge-
setzten Geräte müssen explosionsgeschützt
sein und für den Einsatz in Gegenwart von
entflammbaren Flüssigkeiten und Gasen aus-
gelegt sein.

HINWEIS:
An der Verschüttungsstelle entstehende Dämpfe
können eine explosive Atmosphäre bilden.

Entsorgung:

Behandlung, Lagerung und Transport müs-
sen in Übereinstimmung mit den jeweils gel-
tenden nationalen und lokalen Bestimmun-
gen erfolgen.

A VORSICHT

NICHT in Wasserläufe oder Abwasser einlei-
ten. Die Flüssigkeit selbst ist als entzündli-
cher RCRA-Sonderabfall zu behandeln.

Hydrauliköl (UN 1270)

Löschmittel:

Wasser, Pulver, Schaum oder Kohlendioxid.

Spezielle Brandbekämpfungsverfah-
ren:

Wasser oder Löschschaum können Schaum-
bildung verursachen. Exponierte Behälter mit
Wasser kühlen. Ausgelaufenes Hydrauliköl
kann mit Wasser von exponierten Stellen
weggespült werden.

Besondere Brand- und Explosionsge-
fahren:

Bei Verbrennung können Kohlendioxid, Koh-
lenmonoxid und andere Giftstoffe entstehen.

A GEFAHR

Geschlossene oder enge Räume dürfen nur
mit geeigneter Schutzausrüstung, inklusive
Atemschutz, betreten werden.

Verschüttung oder Leck:

Verschüttung sofort auf kleinstmöglichem Be-
reich eindämmen.

Produkt so weit wie möglich mittels Saugvor-
richtung aufnehmen, anschließend restliche
Flüssigkeit mit saugfähigem Material aufneh-
men.

Verschmutzte Teile und kontaminiertes Erd-
reich beseitigen und in geeignete Entsor-
gungsbehälter füllen. Teile nicht waschen und
Waschwasser in Abwasser einleiten.

Entsorgung:

So viel wie möglich von dem verwertbaren
Material der Abfallverwertung zuführen.

Nicht verwertbares Material als RCRA-Son-
derabfall durch Methoden wie Verbrennung
gemäß nationalen und lokalen Bestimmun-
gen entsorgen.

Flüssiggas (UN 1075)

Löschmittel:

Wasser. Feuerlöscher der Klasse A-B-C oder
BC.

Spezielle Brandbekämpfungsverfah-
ren:

Gasfluss unterbrechen. Exponierte Behäl-
ter mit Wasser kühlen. Mit Wasserstrahl Gas
oder Dämpfe zerstreuen.

Falls es zu einer Zündung gekommen ist
und kein Wasser zur Verfügung steht, kann
das Metall des Behälters durch die Überhit-
zung geschwächt werden. Unfallstelle räu-
men. Falls es noch nicht zur Zündung des Ga-
ses gekommen ist, können Flüssiggas oder
Dampf mittels Wasserstrahl oder Flutung zer-
streut werden.

Besondere Brand- und Explosionsge-
fahren:

Leicht entzündlich. Bei Verbrennung können
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und andere
Giftstoffe entstehen.

A GEFAHR

Geschlossene oder enge Räume dürfen nur
mit geeigneter Schutzausrüstung, inklusive
Atemschutz, betreten werden.

Verschüttung oder Leck:

Öffentlichkeit fernhalten. Gaszufuhr unterbre-
chen. Zündquellen beseitigen. Bereich lüften.
Mit Wasserstrahl zerstreuen.

Kontakt mit Haut kann Frostverletzungen, die
mit Verbrennungen vergleichbar sind, verur-
sachen.

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