Verantwortlichkeiten, Definitionen – Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch

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31/03/2009 28

VERANTWORTLICHKEITEN

Definitionen

Hocharbeitsbühne – eine manuell betriebene Vorrichtung mit verstellbarer Arbeitsbühne, die von

einer auf Bodenhöhe befindlichen Struktur getragen wird.
Autorisiertes Personal (autorisierte Person) – Personen, die eine Genehmigung bzw. einen Auftrag

erhalten haben, bestimmte Aufgaben an einem vorgegebenen Ort oder mehreren Orten eines Ar-

beitsplatzes auszuführen.
Basis – die jeweiligen Kontaktpunkte der Hocharbeitsbühne, welche das Stabilitätssystem bilden

(d. h. Räder, Rollen, Ausleger, Stabilisatoren).
Fahrwerk – integraler Teil der Hocharbeitsbühne für Mobilität und Aufnahme der Hubvorrichtung.
Konfiguration – alle Stellungen, in die die Hocharbeitsbühne bzw. dazugehörige Teile in Überein-

stimmung mit dem Einsatzzweck gebracht werden können.
Händler - eine Person bzw. ein Unternehmen, die von einem Hersteller bzw. einem Vertriebsunter-

nehmen kaufen, das gewöhnlich Hocharbeitsbühnen verkauft, vermietet und wartet.
Lieferung – Überantwortung von Kontrolle und Zuständigkeit für die Hocharbeitsbühne von einer

Person bzw. einem Unternehmen auf eine andere Person bzw. ein anderes Unternehmen.
Hubvorrichtung – der verwendete Mechanimus, um die Arbeitsbühne in Bezug auf das Fahrwerk

zu positionieren.
Schutzgeländer – eine vertikale Barriere, die dazu dient, den Sturz von Personal zu verhindern.
Gefahrenbereich – jeder Bereich, der eine explosionsgefährdete oder entflammbare Atmosphä-

re besitzt.
Instabilität – ein Zustand, bei dem die Kräfte, durch welche die Hocharbeitsbühne umkippen könn-

te, im Vergleich zu den Kräften, welche einem möglichen Umkippen entgegenwirken, überwiegen.
Isolierte Arbeitsbühne – eine Arbeitsbühne, die in Übereinstimmung mit bestimmten elektrischen

Isolationswerten und den Angaben am Leistungsschild des Herstellers konstruiert und getestet

wurde.
Verriegelung – Eine Steuerung oder ein Mechanismus, die unter bestimmten Bedingungen, auto-

matisch die Funktion einer anderen Steuerung bzw. eines anderen Mechanismus erlauben bzw.

verhindern.
Hersteller – Eine Person bzw. ein Unternehmen, die eine Hocharbeitsbühne bauen.
Modifikation, modifiziet – Durchführung von Änderungen an einer Hocharbeitsbühne, welche Be-

trieb, Stabilität, Sicherheitsfaktoren, Nennbelastung oder Sicherheit der Hocharbeitsbühne in

irgendeiner Weise beeinflussen.
Bediener – Eine qualifizierte Person, die Bewegung und Betrieb einer Hocharbeitsbühne steuert.
Ausleger – Vorrichtungen, die die Stabilität der Hocharbeitsbühne verbessern und das Heben und

Nivellieren der Hocharbeitsbühne ermöglichen.
Eigentümer - Eine Person bzw. ein Unternehmen, die eine Hocharbeitsbühne besitzen und dafür

einen Kaufbeleg haben.
Plattform bzw. Arbeitsbühne – Der Teil der Hocharbeitsbühne, auf dem sich das Personal samt

benötigtem Werkzeug und Arbeitsmaterial aufhält.
Plattformhöhe – Der vertikale Abstand vom Arbeitsbühnenboden bis zu dem Untergrund auf dem

die Maschine steht.
Qualifizierte Person – Eine Person, die aufgrund von Kenntnissen, Erfahrung oder Schulung mit

dem Betrieb und den möglichen Gefahren einer Hocharbeitsbühne vertraut ist.

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