Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch

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31/03/2009 33

1. Sämtliche Bedienungselemente müssen in der Aus-Stellung sein und alle Betriebsfunkti-

onen müssen durch Bremsen, Sperren oder andere Mittel gegen versehentliche Aktivie-

rung geschützt sein.

2. Stromversorgung muss getrennt/ausgeschaltet und Startvorrichtungen müssen außer Be-

trieb gesetzt sein.

3. Die Arbeitsbühne muss, sofern möglich, komplett abgesenkt sein oder durch eine Sperre

gesichert sein, um ein ungewolltes Absinken zu vermeiden.

4. Hydrauliköldruck muss vom gesamten Hydrauliksystem abgelassen werden, bevor Hydrau-

likbauteile gelöst bzw. ausgebaut werden.

5. Sicherheitsstützen und Verschlüsse müssen, wo erforderlich, gemäß Herstellervorschrif-

ten angebracht sein.

Falls Teile oder Komponenten ausgetauscht werden, müssen sie durch identische oder gleichwer-

tige Teile wie die Originalteile der Hocharbeitsbühne ersetzt werden.
Benutzer müssen ihr Wartungspersonal im Sinne der Herstellerempfehlungen im Hinblick auf In-

spektion und Wartung der Hocharbeitsbühne schulen.
Wenn ein Benutzer eine Person beauftragt bzw. autorisiert, eine Hocharbeitsbühne in Betrieb

zu nehmen, muss der Benutzer sicherstellen, dass diese Person in Übereinstimmung mit der Be-

triebs- und Wartungsanleitung des Herstellers, den Arbeitsanweisungen des Benutzers und den

Bestimmungen bzgl der Verantwortung von Benutzern in diesem Dokument geschult worden ist.
Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass der Bediener für das jeweilige Modell der Hochar-

beitsbühne, die betrieben werden soll, eingeschult worden ist. Diese Einschulung muss in einem

Bereich, der frei von Hindernissen ist, und unter der Anweisung einer qualifizierten Person solan-

ge erfolgen, bis bewiesen ist, dass die eingeschulte Person genug weiß, um die Hocharbeitsbühne

zu betreiben. Mit der Hocharbeitsbühne darf nur geschultes und autorisiertes Personal arbeiten.
Der Benutzer muss mindestens drei Jahre lang eine Aufzeichnung für die Einschulung an der

Hocharbeitsbühne aufbewahren.
Bevor ein Benutzer einen Bediener autorisiert, eine Hocharbeitsbühne in Betrieb zu nehmen, muss

er sicherstellen, dass der Bediener:

1. von einer qualifizierten Person hinsichtlich Einsatzzweck und Funktion der einzelnen Be-

dienungselemente eingeschult worden ist

2. die Betriebsanleitung des Herstellers und die Sicherheitsregeln des Benutzers gelesen

und verstanden hat und von einer qualifizierten Person über den Inhalt der Betriebsan-

leitung des Herstellers und der Sicherheitsregeln des Benutzers informiert worden ist

3. durch Lesen oder Erklärung durch eine qualifizierte Person alle Schilder, Warnungen und

Anweisungen an der Hocharbeitsbühne verstanden hat

4. sich überzeugt hat, dass der Einsatzzweck der Hocharbeitsbühne mit den vom Hersteller

genannten Anwendungen übereinstimmt

5. genehmigte Sturzschutzeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen für Bedie-

nungspersonal der Hocharbeitsbühne erhalten hat

6. Bevor die Hocharbeitsbühne in Betrieb genommen wird und während des Betriebs, muss

der Benutzer den Bereich, in dem die Hocharbeitsbühne eingesetzt werden soll, auf mög-

liche Gefahren untersuchen, wie z. B.:

7. Abhänge oder Bodenlöcher.
8. Bodenerhebungen und Hindernisse am Boden
9. Schutt.
10. Hindernisse in der Höhe und Hochspannungsleiter.
11. Gefahrenbereiche.

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