Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch

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31/03/2009 36

sen stets basierend auf dem Wissen erfolgen, dass die Einheit Personal tragen wird und dieses

Personal von diesen Entscheidungen abhängen wird.
Der Bediener muss wissen, dass die Betriebs- und Sicherheitsanleitungen, einschließlich des Do-

kumentes, in dem die Verantwortung von Händlern, Eigentümern, Vermietern, Mietern und Bedie-

nern, definiert sind, auf der Hocharbeitsbühne verwahrt werden. Ferner muss er wissen, wo diese

verwahrt werden. Der Bediener muss mit den auf der Hocharbeitsbühne verwahrten Anleitungen

vertraut sein und diese nachschlagen, falls Fragen bezüglich der Hocharbeitsbühne bestehen.
Vor jedem Arbeitstag bzw. zu Beginn jeder Schicht müssen an der Hocharbeitsbühne eine Sicht-

kontrolle und eine Funktionsprüfung vorgenommen werden, welche u. a. folgende Punkte umfas-

sen müssen:

1. Betriebs- und Notbedienungselemente.
2. Sicherheitseinrichtungen.
3. Personenschutzvorrichtungen, wie Sturzschutz.
4. Luft-, Hydraulik- und Treibstoffleitungen auf Undichtigkeit.
5. Kabel und Anschlüsse.
6. Lose oder fehlende Teile.
7. Reifen und Räder.
8. Schilder, Warnhinweise und Markierungen.
9. Ausleger, Stabilisatoren und andere Strukturen.
10. Schutzgeländer.
11. Vom Hersteller vorgeschriebene Punkte.

Etwaige Probleme oder Störungen, die den sicheren Betrieb gefährden könnten, müssen behoben

werden, bevor die Hocharbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
Der Bediener muss am gleichen Modell der Hocharbeitsbühne bzw. an einem Modell eingeschult

worden sein, dessen Betriebseigenschaften und Bedienungselemente mit der Hocharbeitsbühne

übereinstimmen, die während des geplanten Einsatzes verwendet werden wird. Diese Einschulung

muss in einem Bereich, der frei von Hindernissen ist, und unter der Anweisung einer qualifizier-

ten Person solange erfolgen, bis bewiesen ist, dass die eingeschulte Person genug weiß, um die

Hocharbeitsbühne zu betreiben. Mit der Hocharbeitsbühne darf nur geschultes und autorisier-

tes Personal arbeiten.
Bevor der Bediener autorisiert wird, die Hocharbeitsbühne in Betrieb zu nehmen, muss der Be-

diener:

1. von einer qualifizierten Person hinsichtlich Einsatzzweck und Funktion der einzelnen Be-

dienungselemente eingeschult worden sein

2. die Betriebsanleitung des Herstellers/Eigentümers und die Sicherheitsregeln gelesen und

verstanden haben bzw. von einer qualifizierten Person über den Inhalt der Betriebsan-

leitung des Herstellers/Eigentümers und der Sicherheitsregeln informiert worden sein

3. durch Lesen oder Erklärung durch eine qualifizierte Person alle Schilder, Warnungen und

Anweisungen an der Hocharbeitsbühne verstanden haben

Bevor die Hocharbeitsbühne in Betrieb genommen wird und während des Betriebs, muss der Be-

nutzer den Bereich, in dem die Hocharbeitsbühne eingesetzt werden soll, auf mögliche Gefahren

untersuchen, wie z. B.:

1. Abhänge oder Bodenlöcher.
2. Bodenerhebungen und Hindernisse am Boden
3. Schutt.

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