JLG 41AM Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 21

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
1-9
• Die Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befestigen.
• Vom Betreten von Bauwerken vom angehobenen Arbeits-
korb aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge nötig
sind, den Arbeitskorb nur durch die Tür betreten und
verlassen, wenn er sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines
naheliegenden sicheren und stabilen Bauwerks befindet.
Eine hundertprozentige Anbindung mit zwei (2)
Abzugsleinen ist in dieser Situation auch erforderlich. Eine
Abzugsleine muss am Arbeitskorb befestigt werden,
während die zweite am Bauwerk befestigt wird. Die am
Arbeitskorb befestigte Abzugsleine darf erst gelöst werden,
wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.
• Außer in einem Notfall dürfen Personen am Boden die
Maschine niemals betreiben oder sich an ihr zu schaffen
machen, während sich Personen im Arbeitskorb befinden.
• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des
Arbeitskorbgeländers halten.
• Niemals Leitern, Trittleitern oder ähnliche Gegenstände auf
den Arbeitskorb stellen, um aus irgendwelchen Gründen
zusätzliche Reichweite zu erlangen.
• Beim Arbeiten im Arbeitskorb müssen beide Füße fest auf
dem Arbeitskorbboden stehen.
• Keine Arbeiten ausführen, durch die die Maschine einer
waagerechten Kraft ausgesetzt wird oder die eine
Schaukelbewegung des Arbeitskorbs verursachen.
• Immer dafür sorgen, dass Elektrowerkzeuge ordnungs-
gemäß verstaut werden und niemals an ihrem Kabel vom
Arbeitsbereich des Arbeitskorbs hängen.
• Die Ansammlung von Schmutz auf dem Arbeitskorbboden
vermeiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige Stoffe
von der Fußbekleidung und dem Arbeitskorbboden
entfernen.
• Die Maschine nicht vom Arbeitskorb aus bedienen, wenn
die Tür nicht angebracht und ordnungsgemäß verschlos-
sen ist.