1 einführung, 2 ergänzende informationen, Einführung -1 – JLG M4069 Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 67: Ergänzende informationen -1

ABSCHNITT 6 - ALLGEMEINE SPEZIFIKATIONEN UND WARTUNG DURCH DAS BEDIENUNGSPERSONAL
3123596
– JLG-Hubarbeitsbühne –
6-1
ABSCHNITT 6. ALLGEMEINE SPEZIFIKATIONEN UND WARTUNG DURCH DAS BEDIENUNGSPERSONAL
6.1
EINFÜHRUNG
Dieser Abschnitt des Handbuchs enthält zusätzlich erforderli-
che Informationen für das Bedienungspersonal zur ordnungs-
gemäßen Bedienung und Wartung dieser Maschine.
Der Wartungsteil dieses Abschnitts enthält Informationen, die
das Bedienungspersonal der Maschine nur bei der Durchfüh-
rung der täglichen Wartungsaufgaben unterstützen soll; der
gründlichere vorbeugende Wartungs- und Inspektionsplan,
der im Service- und Wartungshandbuch enthalten ist, wird
dadurch nicht ersetzt.
Andere verfügbare maschinenspezifische Veröffentli-
chungen:
Wartungs- und Instandhaltungshandbuch
(Binnenmarkt) ...................................................................... 3121639
Illustriertes (Binnenmarkt)............................................... 3121640
6.2
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
Die folgenden Informationen werden gemäß den Anforde-
rungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
bereitgestellt und gelten nur für CE-Maschinen.
Für elektrisch angetriebene Maschinen beträgt der subjektive
kontinuierliche Schalldruckpegel mit Bewertungskurve A im
Arbeitskorb weniger als 70 dB(A).
Für Maschinen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben
werden, beträgt der garantierte Schallleistungspegel (LWA)
gemäß der europäischen Richtlinie 2000/14/EG (Umweltbela-
stende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen) aufgrund von Prüf-
verfahren im Einklang mit Anhang III, Teil B, Verfahren 1 und 0
der Richtlinie, 109 dB.
Der Gesamtvibrationswert, dem das Hand-Arm-System aus-
gesetzt ist, überschreitet 2,5 m/s² nicht. Der höchste quadrati-
sche Mittelwert der bewerteten Beschleunigung, der gesamte
Körper ausgesetzt ist, überschreitet 0,5 m/s² nicht.